Zuschuss für Patent- und Markenanmeldungen
Nutzen Sie die aktuellen Fördermöglichkeiten zum Schutz Ihres geistigen Eigentums und sichern Sie sich jetzt bis zu 2.250 Euro Zuschuss der EU-Kommission. Der KMU-Fonds bietet allen Klein- und mittleren Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union finanzielle Unterstützung bei Marken- und Patentanmeldungen.
Der KMU-Fonds ist ein Erstattungsprogramm, bei dem Gutscheine ausgegeben werden, mit denen die Gebühren für die ausgewählten Aktivitäten teilweise gedeckt werden können. Je nach Vorhaben stehen zwei Arten von Gutscheinen zur Verfügung:
- Gutschein 1
- 1.500 Euro für Gebühren für Marken- und Designanmeldungen und/oder IP-Scans (Ein IP-Scan ist eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums und kann bei der Entscheidung helfen, welche Rechte des geistigen Eigentums Sie anmelden möchten, wie Sie das Portfolio Ihres Unternehmens im Bereich des geistigen Eigentums entwickeln und wie Sie für die Zukunft planen, wenn Sie bereits Rechte des geistigen Eigentums eingetragen haben. Die Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) stellt keine Rechtsdienstleistung dar und ist auch keine Neuheitsrecherche/Marken- oder Designrecherche.)
- Gutschein 2
- 750 Euro für Patentgebühren.
Anträge können von Inhabern, beauftragten Angestellten oder von im Namen des KMU handelnden Bevollmächtigten eingereicht werden. Bewilligte Finanzhilfen werden stets direkt an das KMU überwiesen.
https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/online-services/sme-fund
Alternativ bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein Förderprogramm für Unternehmen für die Patentierung. Das Programm unterstützt KMU und Angehörige der Freien Berufe, die erstmals ihre Forschungs- und Entwicklungs- (FuE) Ergebnisse durch gewerbliche Schutzrechte sichern wollen bzw. deren letzte Schutzrechtsanmeldung länger als drei Jahre zurückliegt. Die Förderung soll helfen, ein strategisches Verständnis des Patentsystems zu entwickeln und zur Sensibilisierung gegenüber dem Nutzen gewerblicher Schutzrechte beizutragen. Die Zuwendung wird in Form einer Anteilsfinanzierung (bis zu 50 Prozent) gewährt, deren Bemessungsgrundlage wiederum die zuwendungsfähigen Ausgaben sind. Diese zuwendungsfähigen Ausgaben sind auf 33.200 Euro begrenzt. Somit können bis zu 16.600 Euro bezuschusst werden.
Auf Grund der verschiedenen Fördermöglichkeiten, bieten wir Ihnen im Vorfeld in der Handwerkskammer Chemnitz eine kostenfreie Beratung an. Ihr Ansprechpartner für Rückfragen ist: Felix Elsner, Beauftragter für Innovation und Technologie, Tel. 0371/5364-310, E-Mail:
14.07.2022