Förderangebot Schutzmaßnahmen vor Radon
Gefördert werden Maßnahmen zur Radonreduzierung an öffentlichen Gebäuden und Gebäuden von kleinen- und mittleren Unternehmen sowie von gemeinnützigen Organisationen und anerkannten Religionsgemeinschaften. Die Antragstellung ist ab sofort möglich.
Fördergegenstand Radonreduzierung
- Vorhaben werden nur an Bestandsbauten gefördert, die vor dem 31. Dezember 2018 errichtet wurden
- Bei Antragstellung muss eine bereits durchgeführte Jahresmessung der nachgewiesenen Radonaktivitätskonzentration von mindestens 200 Bq/m³ nachgewiesen werden
- Begünstigte der Vorhaben müssen Eigentümer oder Erbbauberechtigte sein oder die schriftliche Zustimmung des Eigentümers oder Erbbauberechtigten zur Durchführung der Maßnahme und zur Einhaltung der Auflagen vorlegen
- Vorhaben an reinen Wohngebäuden werden nicht gefördert
Förderkonditionen für KMU
- Festbetrag (Pauschale) in Höhe von 65 % der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 60.000 Euro für Kleine und Mittlere Unternehmen
- Berechnung der Pauschale erfolgt über die im Vorfeld festgelegten förderfähigen Gesamtausgaben des jeweiligen Einzelvorhabens durch die Sächsische Energieagentur (SAENA)
- Die Förderung von Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben von weniger als 5.000 Euro und mehr als 200.000 Euro ist ausgeschlossen.
Ansprechpartnerin: Steffi Schönherr
04.12.2023