Förderung von Projekten im Programm "KMU-innovativ: zukunft der Wertschöpfung"
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Förderrichtlinien „KMU-innovativ: Produktionsforschung“ und „Innovative Arbeitswelten im Mittelstand“ in einer neuen Mittelstandsmaßnahme zusammengefasst.
Ziel der Förderung ist es, das Innovations- und Wettbewerbspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen in allen Bereichen und Formen der betrieblichen Wertschöpfung zu stärken.
Wesentliche Merkmale des Programms sind:
- Themenoffenheit für sämtliche Aspekte der betrieblichen Wertschöpfung (Integration von Produkten, Dienstleistung und Arbeit), wobei dem kofinanzierten Programmteil das ESFZiel „bessere Antizipation von Veränderungen und neue Kompetenzforderungen…“ zugrunde liegt.
- Antragsberechtigt sind KMU nach EU-Definition und mittelständische Unternehmen mit maximal 1.000 Beschäftigten bzw. einem Jahresumsatz von max. 100 Mio. Euro.
- Die Antragstellung soll an zwei jährlichen Stichtagen im Jahr möglich:
- 15. April (eher technologisch geprägte Ansätze, nicht ESF-kofinanziert)
- 15. Oktober (eher nicht-technische Ansätze, ESF-kofinanziert).
- Förderfähig sind Einzel- und Verbundvorhaben mit einer Projektlaufzeit von 2 bzw. 3 Jah-ren bei ESF-Kofinanzierung.
- Die zuwendungsfähigen Kosten betragen grundsätzlich 50% und können für Unternehmen nach KMU-Definition um 10% erhöht werden. Für ESF-kofinanzierte Projekte (Oktober-stichtage) kann die Beihilfeintensität für KMU um 20% und für mittelständische Unterneh-men um 10% erhöht werden.
- Das Verfahren ist zweistufig angelegt (Projektskizze, Förderantrag).
- Interessierten Unternehmen wird empfohlen, sich für eine Erstberatung an die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes (www.foerderinfo.bund.de) zu wenden. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme wurde der Projektträger Karlsruhe (PTKA) (Tel: 0721-608-26567, ) beauftragt.
- Erster geplanter Stichtag: 15.10.2023.
Gegenstand der Förderung (Auszug aus Richtlinie):
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche vorwettbewerbliche und unternehmensgetriebene Forschungs-, Entwicklungs- und Transformationsvorhaben, die auf neuesten Forschungsergebnissen aufbauen, eine klare betriebliche und volkswirtschaftliche bzw. gesellschaftliche Verwertungsperspektive erkennen lassen und in ihrer Komplexität deutlich über unternehmensübliche Aktivitäten hinausgehen. Diese FuE-Vorhaben müssen sich dem Programm „Zukunft der Wertschöpfung“ zuordnen lassen sowie für die Positionierung der Unternehmen am Markt von wesentlicher Bedeutung sein. Im Zentrum der zu erarbeitenden Lösungen müssen Aspekte der unternehmerischen Wertschöpfung stehen. Dabei können beispielsweise folgende Themen adressiert werden:
- Neue und verbesserte Produkte, Maschinen und Anlagen für die industrielle Produktion
- Neue Fertigungstechnologien und Prozessketten
- Neue Methoden und Werkzeuge der Produktentstehung
- Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität
- Flexibilisierung der Produktion
- Digitalisierung und Virtualisierung von Produktion und Produktionssystemen (Industrie 4.0)
- Organisation und Industrialisierung produktionsnaher Dienstleistungen
- Kundenbezogene, neuartige und komplexe Dienstleistungen und Dienstleistungssysteme
- Neue Geschäftsmodelle (z. B. Monetarisierung von Daten, Block Chain-Technologien, B2B-Plattformen)
- Neue Formen der Zusammenarbeit in Wertschöpfungsnetzwerken und -ökosystemen
- Neue Formen der Arbeitsorganisation und -gestaltung
- Anpassung von Unternehmen und Mitarbeitenden an den Wandel
- Innovationen für indirekte Bereiche (z. B. Verwaltung, Personalmanagement, Vertrieb)
- Wissensmanagement und -organisation für die Produktion
- Erhöhung der Kompetenzen und Qualifikationen der Belegschaft, lebenslanges Lernen
...
Bekanntmachung (pdf, veröffentlicht am 26. Juli 2023, BAnz AT 26.07.2023 B3)
Ansprechpartner für weitere Informationen in der Handwerkskammer Chemnitz:
Torsten Gerlach, 0371 5364-311,
28.07.2023