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Elektromobilität: Neue Förderbedingungen für den Umweltbonus ab 2023

Das Förderprogramm Elektromobilität wird zum 1. Januar 2023 stärker auf Klimaschutz ausgerichtet. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Förderung für Fahrzeuge mit Plug-In-Hybrid Antrieb und es gelten neue reduzierte Fördersätze.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Umweltbonus mit einer neuen Richtlinie angepasst. Damit wird die Förderung auf Klimaschutz fokussiert und die Haushaltsmittel noch zielgerichteter eingesetzt. Die Neufassung der Richtlinie tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Ausführliche Informationen: bmwk.de

Ansprechpartnerin in der Handwerkskammer Chemnitz:
Steffi Schönherr, 0371 5364-240,

02.01.2023