Änderung bei der Förderung von Energieberatungen
Die Energieberatungsprogramme des Bundes werden derzeit stark nachgefragt. Angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen ist daher eine Anpassung der Fördersätze und der Zuschusshöhen unerlässlich. Deshalb ist vorgesehen, die Fördersätze ab dem 7. August von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars zu reduzieren und die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung, um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abzusenken. Durch die Absenkung können auch in Zukunft möglichst viele Interessierte eine geförderte Energieberatung erhalten und die Programme auf einem guten Niveau weitergeführt werden.
Unverändert, also voll erhalten bleiben der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus) und die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen.
Geförderte Energieberatungen werden mit den Förderprogrammen Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) für private Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen sowie Kommunen und gemeinnützige Organisationen angeboten. Sie bieten ganz konkrete Informationen und Orientierung zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Die Beratungen legen so die Grundlage für zielgerichtete Schritte hin zu mehr Energieeffizienz, für die Nutzung Erneuerbarer und die Abkehr von fossilen Energien.
Ausführliche Informationen: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/08/20240805-aenderung-bei-der-foerderung-von-energieberatungen.html
Ansprechpartnerin: Steffi Schönherr | 0371 5364-240 |
05.08.2024