Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM): Neue Registrierung für Fachunternehmen bei der Deutschen Energieagentur
Änderungen im Antragsprozess
Eine zentrale Neuerung betrifft Fachunternehmen, die durch die BEG EM geförderte Heizungsprojekte begleiten. Eine Antragstellung setzt nun verpflichtend voraus, dass die begleitenden Fachunternehmen die notwendigen technischen Daten im Online-Prüftool der KfW oder den Online-Formularen des BAFA eingeben. Zum Start ist für Fachunternehmen nun einmalig erforderlich, ein Profil bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) anzulegen und sich zu registrieren. Nach der Registrierung können Sie dann die im Förderprozess notwendigen Informationen entsprechend online übermitteln.
Die Richtlinie „Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) wurde am 29. Dezember 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Somit traten das geänderte Förderprogramm für Gebäudesanierung und Heizungsaustausch zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) am 1. Januar 2024 in Kraft.
Details zur Registrierung und den Aufgaben der Fachunternehmen: https://fachunternehmer.energie-effizienz-experten.de/agb
Weitere Informationen des Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum BEG
- Dossier zum BEG https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html
- Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ) https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Service/FAQ/BEG/faq-beg.html
Ansprechpartnerin in der Handwerkskammer Chemnitz
Steffi Schönherr, 0371 5364-240,
05.02.2024