Die E-Rechnung kommt - Was muss ich bis zum 1.1.2025 tun?
Schon seit 2020 besteht eine Pflicht zur Stellung elektronischer Rechnungen (E-Rechnung) an Bundesbehörden. Grundlage für diese E-Rechnung ist die sog. CEN-Norm EN 16931 – eine europäische Initiative für ein einheitliches Austauschformat von Rechnungen. Mehrfach wurde das Thema politisch diskutiert und am 22. März 2024 im Rahmen des Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) beschlossen. Damit wird die E-Rechnung ab 2025 auch in Deutschland zur Pflicht für Unternehmen.
Was heißt das jetzt?
Ab dem 1.1.2025 muss ihr Unternehmen fähig sein elektronische Rechnungen zu empfangen. Hiermit sind nicht die allseits bekannten PDF-Dateien gemeint. Sie werden ab dem 1.1.2025 von Unternehmen vermehrt elektronische Rechnungen in den Formaten XRechnung oder ZUGFeRD bekommen.
Frage: Kann ihre Buchhaltungssoftware / ERP diese Formate einlesen und weiterverarbeiten (mindestens lesbar anzeigen)?
Sollten Sie diese Frage mit "Nein" beantworten, müssen Sie dringend über eine alternative Methode zum lesbaren Anzeigen Ihrer Rechnungen nachdenken. Hierfür gibt es im Internet Plattformen oder auch kostenfreie Software zum Download. Auch ein Gespräch mit dem Hersteller Ihrer Software muss geführt werden.
Ab dem 1.1.2027 müssen Sie E-Rechnungen an Unternehmen ausstellen, wenn Ihr Unternehmen die Umsatz-Grenze im Vorjahr (2026) von 800.000 € überschritten hat. Ab dem 1.1.2028 müssen unabhängig von dieser Grenze alle Rechnungen an Unternehmen elektronisch ausgestellt werden.
Hinweis: Von der E-Rechnungspflicht sind alle Rechnungen unter 250 € (§ 33 UStDV), Fahrausweise und Rechnungen an Privatpersonen befreit.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Ansprechpartner:
Torsten Gerlach | Berater für Technologie und Innovation |
14.10.2024