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Einführung der „Musterholzbaurichtlinie" (M-HolzBauRL) in Sachsen

Mit der Neufassung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über Technische Baubestimmungen vom 24. Juli 2024 (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/20949#ef) kann somit für die Planung, Bemessung und Ausführung von Holzbauten die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidung in Holzbauweise (M-HolzBauRL: 2020-10) herangezogen werden.

In der M-HolzBauRL werden Anforderungen an feuerwiderstandsfähige Bauteile in Holzrahmen- und Holztafelbauweise für Standardgebäude der Gebäudeklasse 4 sowie an feuerwiderstandsfähige Bauteile in Massivholzbauweise für Standardgebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 beschrieben. Weiterhin umfasst die Richtlinie auch Anforderungen an Außenwandbekleidungen aus Holz und Holzwerkstoffen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5.

02.09.2024