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EU- Entwaldungsverordnung: Start um 12 Monate verschoben

Am Abend des 3. Dezember haben EU-Parlament und Rat unter Vermittlung der EU-Kommission eine Trilogeinigung zur Entwaldungsverordnung erzielt. EU-Parlament und Rat müssen das Ergebnis noch formal bestätigen. Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Es ist positiv, dass sich Rat und Parlament darauf geeinigt haben, den Start der EU-Entwaldungsverordnung um 12 Monate zu verschieben. Bis zuletzt fehlten die grundlegenden Voraussetzungen für die Anwendung des Gesetzes: Weder gibt es eine Risikoklassifizierung der Herkunftsgebiete, noch ist eine flächendeckend einsatzbereite Informationsplattform verfügbar.

Die vorgesehenen Dokumentations- und Sorgfaltspflichten sind in ihrer aktuellen Form weder praktisch umsetzbar noch verhältnismäßig. Auf die Betriebe rollt eine massive Bürokratielawine zu, die Produktions- und Lieferketten ernsthaft beeinträchtigen kann.

Verordnungstext praxistauglich machen

Die Trilogeinigung ist nur ein erster dringend notwendiger Teilerfolg, aber die eigentliche Arbeit beginnt jetzt! Die Herausforderung liegt nun darin, den Verordnungstext grundlegend zu überarbeiten. Kommission, Parlament und Rat müssen die durch die Verschiebung gewonnene Zeit dafür nutzen, den Verordnungstext praxistauglich zu machen. Ohne eine grundlegende Neuauflage steht nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit vieler Handwerksbetriebe auf dem Spiel, sondern auch die Akzeptanz des Gesetzes.

Ziel der Verordnung ist es, sicherzustellen, dass inner- und außereuropäisch relevante Erzeugnisse, die Rohstoffe wie Holz, Kakao, Rind, Kaffee und Soja enthalten, nicht zur Entwaldung beitragen. Das Gesetz verlangt dafür eine lückenlose Berichterstattung entlang der Wertschöpfungskette. Fraglich ist allerdings, ob diese Maßnahme überhaupt geeignet ist und tatsächlich dazu beiträgt, das gewünschte Ziel zu erreichen.”

Weitere Informationen zum Thema Europapolitik: https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-europapolitik/

Ansprechpartnerin:
Steffi Schönherr | 0371 5364-240 |

04.12.2024