Förderung von Schnellladeinfrastrukturen ab 3. Juni 2024 für Unternehmen
Elektromobilität: Ab 3. Juni 2024 können Unternehmen eine Förderung für nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur über den Projektträger Jülich beantragen.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stellt 150 Millionen Euro für die Förderung von nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur bereit. Die Förderung zielt auf Unternehmen, die diese Lademöglichkeiten nicht öffentlich zugänglich machen, sondern für eigene Fuhrparks nutzen. Es ist nur die Förderung von Schnellladeinfrastruktur (DC) möglich. Nach einem ersten Förderaufruf im letzten Jahr will das BMDV mit dem neuen Förderaufruf erneut KMU wie auch Großunternehmen bei der Elektrifizierung ihrer Flotten unterstützen.
Zitat: „Neben der Transport- und Logistikbranche können so u.a. auch Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Pflegedienste Schnellladeinfrastruktur für ihre Flotten bereitstellen. Mit dem Fokus auf Ladeinfrastruktur für Fahrzeuge mit besonders hoher Laufleistung generiert das Förderprogramm zudem einen wesentlichen Beitrag zur Transformation des Verkehrssektors.“
Die Antragstellung ist ab dem 3. Juni 2024 über den Projektträger Jülich (PTJ) möglich.
Ausführliche Informationen: https://lis.ptj.de/antragseinreichung
31.05.2024