Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen
F-Gase-Verordnung: Das ändert sich für Betreiber und Techniker
Am 11. März tritt die novellierte F-Gase-Verordnung in Kraft. Damit gelten für Planer, Anlagenbauer und Betreiber von kältetechnischen Anlagen und Wärmepumpen schärfere Vorgaben beim Einsatz von Kältemitteln und veränderte Kontrollpflichten. Kälteanlagen im Bestand, die mit klimaschädlichen F-Gasen laufen, dürfen langfristig nicht mehr gewartet oder repariert werden.
Einen Überblick über alle Verbote und Ausnahmeregelungen finden Sie in einer Veröffentlichung der Deutschen Handwerkszeitung:
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/f-gase-verordnung-auswirkungen-fuer-betreiber-von-anlagen-333882/
Ansprechpartnerin:
Steffi Schönherr | 0371 5364-240 |
14.03.2024