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Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen

F-Gase-Verordnung: Das ändert sich für Betreiber und Techniker

Am 11. März tritt die novellierte F-Gase-Verordnung in Kraft. Damit gelten für Planer, Anlagenbauer und Betreiber von kältetechnischen Anlagen und Wärmepumpen schärfere Vorgaben beim Einsatz von Kältemitteln und veränderte Kontrollpflichten. Kälteanlagen im Bestand, die mit klimaschädlichen F-Gasen laufen, dürfen langfristig nicht mehr gewartet oder repariert werden.

Einen Überblick über alle Verbote und Ausnahmeregelungen finden Sie in einer Veröffentlichung der Deutschen Handwerkszeitung: 
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/f-gase-verordnung-auswirkungen-fuer-betreiber-von-anlagen-333882/

Ansprechpartnerin:
Steffi Schönherr | 0371 5364-240 |

14.03.2024