Nachhaltigkeitsberichterstattung - Pflicht oder Chance
Mit Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde der Kreis der zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes verpflichteten Unternehmen maßgeblich ausgeweitet. Die CSRD wird in Deutschland mit dem Gesetz zur Umsetzung in nationales Recht übertragen. Die Berichtspflicht setzt je nach Unternehmensgröße und bestimmten Unternehmenseigenschaften gestaffelt ein.
KMU können indirekt, z.B. im Rahmen von Geschäftsbeziehungen, ebenfalls betroffen sein.
Auch Handwerksunternehmen spüren schon jetzt deutlich die Auswirkungen der neuen Regulierung, insbesondere anhand von Fragebögen Ihrer Auftraggeber, die sich Informationen entlang Ihrer Lieferkette einholen. Auch nehmen die Ansprüche an ökologisch und sozial verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln und entsprechende Transparenz dazu aus anderen Richtungen, wie zum Beispiel Finanzierungsinstituten oder Versicherungen deutlich zu.
Mit dem Webinar am 27.8.2024 möchten daher die sächsischen IHKs und HWKs unter dem Dach der Umwelt- und Klimaallianz Sachsen gemeinsam mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks und engagierten Unternehmen häufig gestellte Fragen beantworten, wie:
- Habe ich Pflichten?
- Wie gehe ich mit Anfragen um?
- Was genau sollte ich tun?
- Wo bekomme ich Hilfe?
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und eine anregende Diskussion.
Ausführliche Informationen und Anmeldung
Ansprechpartner: Steffi Schönherr | 0371 5364-240 |
12.06.2024