Nachhaltigkeitsberichterstattung - Was kommt auf Handwerksbetriebe zu?
Durch die Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) müssen künftig auch Handwerksbetriebe Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen.
Um die Bürokratie in den Betrieben nicht weiter zu erhöhen, müssen Datenerhebungen begrenzt werden.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat deshalb auf seiner Internetseite unter https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-wirtschaft-energie-umwelt/nachhaltigkeitsberichterstattung/ wichtige Informationen zum Thema zusammengestellt und berichtet über Angebote und Initiativen, die es Handwerksunternehmen erleichtern können, ihren Pflichten nachzukommen und dabei den Aufwand möglichst gering zu halten.
Aufgrund der in der CSRD-Richtlinie genannten Größenkriterien dürften nur die wenigsten Handwerksbetriebe direkt berichtspflichtig gemäß CSRD / ESRS werden. Und doch ist davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren viele Handwerksbetriebe indirekt (z.B. im Rahmen der Lieferkette) zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen aufgefordert werden. Die Hintergründe hierfür werden im Absatz: „Was kommt auf die Handwerksbetriebe zu?“ erklärt.
Sie wurden bereits von Ihrem Wirtschaftsprüfer auf die Verpflichtung zur Berichterstattung aufmerksam gemacht oder sind im Rahmen der Lieferkette bzw. als Kreditnehmer aufgefordert worden Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen, wissen aber nicht wie Sie beginnen sollen?
Nutzen Sie das Beratungsangebot der Handwerkskammer Chemnitz oder machen Sie mit uns zum Einstieg den Nachhaltigkeitscheck 360 Grad https://www.hwk-chemnitz.de/betriebsfuehrung/umwelt-und-energie/360-grad-nachhaltigkeitscheck/ .
Ihre Ansprechpartnerin in der Handwerkskammer Chemnitz:
Steffi Schönherr | 0371 5364-240 |
14.11.2024