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Pflichtinformation nach §71 Abs. 11 GEG vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) https://www.gesetze-im-internet.de/geg/ sieht ab dem 1. Januar 2024 vor dem Einbau einer neuen Heizung mit Verbrennungstechnik zwingend eine Beratung durch eine fachkundige Person vor.  Die Erfüllung der  Informationspflicht ist vom Kunden nachzuweisen und von der fachkundigen Person zu bestätigen

Fachkundige Personen sind nach §60b GEG (Wartung und Instandhaltung) und §88 Abs. 1 GEG (Ausstellungsberechtigung für Energieausweise) festgelegt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben die Pflichtinformation nach § 71 Absatz 11 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung fertiggestellt.

Hier finden Sie die Pflichtinformation als pdf-Datei.

Ansprechpartnerin: Steffi Schönherr

01.01.2024