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Reparaturbonus Sachsen - Wichtiger Hinweis der SAB

Zuwendungsfähige Anträge, die bis zum 05.12.2024 digital vollständig bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - über das Förderportal gestellt und abschließend eingereicht werden (dies beinhaltet auch den Schritt der Verifizierung über den Dienstleister Verimi) werden im Jahr 2024 bearbeitet.. 

Ab dem 06.12.2024 ist die Antragstellung über das Förderportal aus haushaltstechnischen Gründen gestoppt.

Die Entscheidung über die Wiederaufnahme der Antragstellung wird in Abhängigkeit von den im Jahr 2025 noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln voraussichtlich im Januar 2025 getroffen. 

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Über die Zuwendung wird nach Maßgabe der Förderrichtlinie Reparaturbonus und der verfügbaren Haushaltsmittel entschieden.

Information auf der Internetseite der Sächsichen Aufbaubank (SAB): https://www.sab.sachsen.de/reparaturbonus

Ansprechpartnerin in Handwerkskammer Chemnitz:
Steffi Schönherr | 0371 5364-240 |

27.11.2024