Sachsenkredit Erneuerbare Energien und Speicher
Seit dem 15. Mai 2024 ist der zweite Teil der Richtlinie „Erneuerbare Energien und Speicher“ am Start
- Förderung von Photovoltaikanlagen, Geothermie-Wärmepumpen sowie Strom-, Wärme- und Kältespeichern
- Tilgungszuschüsse bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben
- Investitionsdarlehen von mindestens 35.000 EUR bis zu 5.000.000 EUR
Fragen dazu beantwortet Ihnen die Sächsische Aufbaubank – Förderbank.
Servicehotline Wirtschaft
0351 4910-4910
18.04.2024