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Unternehmen droht Vertriebsverbot: bis zum 31.12. Recyclingverträge schließen

Die Uhr tickt: Unternehmen, die ihre Waren in Verpackungen vertreiben, sind gesetzlich verpflichtet, bis spätestens zum 31. Dezember einen Systembeteiligungsvertrag für 2025 abzuschließen und ihre geplanten Verpackungsmengen bei der ZSVR im Verpackungsregister LUCID zu melden. Ansonsten gilt ein Vertriebsverbot ihrer Waren, es drohen Bußgelder und ein Eintrag ins Gewerbezentralregister.

Ausführliche Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der ZSVR:
https://www.verpackungsregister.org/fileadmin/files/Presse/PM/20241202_PM_Systembeteiligung_st%C3%A4rken.pdf

Ansprechpartnerin für Rückfragen in der Handwerkskammer Chemnitz:
Steffi Schönherr | 0371 5364-240 |

12.12.2024