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Arbeitsschutz: Verbesserte DGUV-Vorschrift 2 tritt in Kraft

Nützliche Regelungen bei der Betreuung durch FASI und Betriebsarzt

Die DGUV-Vorschrift 2 dient dazu, Sicherheit und Gesundheit im Betrieb mit Hilfe von Fachkräften für Arbeitssicherheit (FASI) sowie Betriebsärzten zu organisieren. Die nachfolgend genannten Änderungen machen die Unfallverhütungsvorschrift verständlicher und besser umsetzbar.

Den Anfang der Umsetzung macht die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), denn ab dem 1. April 2025:

  • dürfen Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Unternehmensführung auch telefonisch oder online beraten. Im Vorfeld müssen sie sich aber, z.B. durch eine Begehung, einen persönlichen Eindruck vom Betrieb verschaffen.
  • können sich Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten nach erfolgreicher Qualifizierung, durch das Kompetenzzentrum einiger Berufsgenossenschaften (KPZ) betreuen lassen. Früher stand dieses Angebot nur Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten offen.

Detailliertere Informationen finden Sie auf der Internetseite der DGUV unter:
https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/vorschrift-2-aktualisiert.jsp

 

Ihr Ansprechpartner der Handwerkskammer Chemnitz zum Thema Arbeitsschutz:

Udo Börner | Technischer Berater | 0371 5364-310 |

 

11.04.2025