Barrierefreie Webseiten - neue Anforderungen ab Juni 2025

Ab Juni 2025 wird Barrierefreiheit im Web auch für Handwerksunternehmen zur Pflicht. Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten. Was bedeutet das für Handwerkerinnen und Handwerker? Welche Chancen ergeben sich daraus? Und wie gelingt eine barrierefreie Webseite ohne großen Aufwand?

Warum ist Barrierefreiheit im Web wichtig?

Barrierefreiheit im Internet sorgt dafür, dass Menschen mit Einschränkungen digitale Inhalte problemlos nutzen können. Das betrifft nicht nur Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, sondern auch ältere Personen, Menschen mit motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Eine barrierefreie Webseite verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle – und damit auch die Kundenzufriedenheit.

Was ändert sich ab Juni 2025?

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie (European Accessibility Act) um und verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören:

  • Webseiten und Online-Shops

  • Mobile Apps

  • Digitale Dienstleistungen wie Buchungssysteme

Handwerksunternehmen müssen also sicherstellen, dass ihre Online-Präsenz den neuen Standards entspricht. Wer das nicht tut, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.

Ausnahmen und Sonderregelungen

Nicht alle Betriebe sind in vollem Umfang betroffen. Kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von weniger als zwei Millionen Euro sind von den strengsten Anforderungen ausgenommen. Zudem gelten Erleichterungen, wenn eine barrierefreie Umsetzung eine unverhältnismäßige wirtschaftliche Belastung darstellt. Dennoch ist es auch für kleinere Betriebe sinnvoll, grundlegende Barrierefreiheitsmaßnahmen umzusetzen, um die eigene Reichweite und Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen.

Welche Maßnahmen sind notwendig?

Eine barrierefreie Webseite muss verschiedene Kriterien erfüllen, darunter:

  • Texte verständlich formulieren: Kurze, klare Sätze helfen allen Nutzern.

  • Alternativtexte für Bilder bereitstellen: Menschen mit Sehbehinderung nutzen Screenreader, die Bildbeschreibungen vorlesen.

  • Gute Farbkontraste wählen: Das erleichtert die Lesbarkeit für Menschen mit Sehschwäche.

  • Navigation erleichtern: Eine klare Struktur und Tastaturbedienung helfen Menschen mit motorischen Einschränkungen.

  • Videos mit Untertiteln oder Audiodeskriptionen versehen: So sind sie auch für hörgeschädigte Personen verständlich.

Die Chancen für Handwerksunternehmen

Neben der gesetzlichen Verpflichtung bietet Barrierefreiheit zahlreiche Vorteile:

  • Erweiterung des Kundenkreises: Millionen Menschen mit Einschränkungen können Ihre Website nutzen.

  • Bessere Auffindbarkeit bei Google: Barrierefreie Webseiten haben oft eine bessere Suchmaschinenoptimierung (SEO).

  • Steigerung der Benutzerfreundlichkeit: Alle profitieren von einer klaren und gut strukturierten Webseite.

  • Rechtliche Sicherheit: Frühzeitige Anpassungen vermeiden spätere Kosten durch Abmahnungen.

Fazit: Jetzt handeln!

Für Handwerksunternehmen bedeutet die neue Regelung nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine große Chance. Wer frühzeitig aktiv wird, kann sich positiv von der Konkurrenz abheben und seine Kunden besser erreichen. Der erste Schritt ist eine Überprüfung der eigenen Webseite – denn Barrierefreiheit kommt allen zugute!

Wer Unterstützung braucht, kann sich an spezialisierte Agenturen wenden oder auf barrierefreie CMS- und Webdesign-Lösungen setzen. Investitionen in eine barrierefreie Webseite zahlen sich langfristig aus – für Kunden und Betriebe gleichermaßen.

Weitere Informationen

Informationen der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH)

 

Ansprechpartner in der Handwerkskammer Chemnitz
Torsten Gerlach | 0371 5364-311 |
Henry Holze | 0371 5364-211 |

 

20.03.2025