Förderung für energieeffiziente Anlagentechnik

Die Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 ermöglicht im Modul 2 bis zu 70% Zuschuss.

Modul 2: Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
Gefördert werden u. a. Investitionen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, nichtinvestive Maßnahmen, insbesondere im Bereich Beratung und Begleitung investive Komplexvorhaben in diesem Bereich sowie investive Modellvorhaben. Ausgaben für die begleitende Energieberatung sind ebenfalls förderfähig. Die Förderung von PV-Anlagen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Ziel der Förderung ist die effiziente Nutzung von Endenergie. Durch die Umsetzung der geförderten Maßnahme muss

  • eine Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 20 Prozent bei gleichzeitiger
  • Steigerung der Endenergieeffizienz um mindestens 10 Prozent erreicht werden.

Die Wahl der Maßnahmen kann technologieoffen erfolgen und sich insbesondere auf ein oder mehrere Geräte, Anlagen (auch Beleuchtung!), Prozesse oder Gebäude an einem Standort beziehen. Ebenso sind die Umstellung sowie die Kopplung der Nutzung von Energie an einem Standort zulässig.

Die Berechnung und Bestätigung der erforderlichen Steigerung der Endenergieeffizienz sowie der Minderung der Treibhausgasemissionen muss durch einen qualifizierten Energieberatenden erfolgen.

Förderhöhen:

In Abhängigkeit der beihilferechtlichen Vorschriften sind Förderhöhen von

  • 50 Prozent ab einer Steigerung der Endenergieeffizienz um mindestens 10 Prozent,
  • 60 Prozent ab einer Steigerung der Endenergieeffizienz um mindestens 20 Prozent,
  • 70 Prozent ab einer Steigerung der Endenergieeffizienz um mindestens 30 Prozent

möglich.

Das Merkblatt mit ausführlichen Informationen finden Sie hier. https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=sab61831&areashortname=sab

Hinweis:

Mit dem 1. Januar 2025 ist im Freistaat Sachsen eine vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung in Kraft getreten. Dies kann zu Verzögerungen bei Förderentscheidungen bzw. Bewilligungen führen. Förderanträge können weiterhin gestellt werden.

Ansprechpartnerin in der Handwerkskammer Chemnitz:
Steffi Schönherr | 0371 5364-240 |

03.02.2025