Absolventen des Jahrganges 2021 können ab sofort Meisterbonus beantragen
Um das große Engagement für ihre berufliche Qualifikation zu würdigen, gewährt der Freistaat Sachsen den Meisterabsolventen seit dem 1. Januar 2016 unter bestimmten Voraussetzungen einen Meisterbonus in Höhe von 1.000 Euro.
Voraussetzungen für den Erhalt des Meisterbonus sind u. a.:
- Die Zuwendung „Meisterbonus“ wird für Absolventen gewährt, die ihre Meisterprüfung erfolgreich nach dem Januar 2016 abgeschlossen haben.
- Die Meisterprüfung muss vor dem fachlich und örtlich zuständigen Meisterprüfungsausschuss im Freistaat Sachsen erfolgreich absolviert worden sein. Dies gilt nicht, sofern die Prüfung nicht in Sachsen abgenommen werden kann. In diesem Falle ist dem Antrag eine beglaubigte Kopie der Meisterurkunde beizufügen.
- Der Hauptwohnsitz oder der Beschäftigungsort müssen zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Sachsen liegen.
- Absolventen, die die Voraussetzungen nach Nummer 2 und/oder 3 nicht erfüllen, werden gefördert, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Meisterbonus ihren Beschäftigungsort als selbständige oder angestellte Meister im Freistaat Sachsen haben.
- Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf von der Antragstellung an gerechnet nicht länger als zwei Jahre zurück liegen. Nummer 1 Satz 2 bleibt unberührt.
- Der Absolvent darf für denselben Abschluss in einem anderen Bundesland nicht bereits einen Meisterbonus oder eine andere gleichartige Förderung für denselben Zuwendungszweck erhalten oder beantragt haben.
Anträge sowie die entsprechenden Nachweise (z.B. eine Kopie des Personalausweises zum Nachweis des Hauptwohnsitzes) sind postalisch bis zum 31. März 2022 einzureichen. Das Formular finden Sie hier.
Fragen zum Meisterbonus, zu Ihren persönlichen Voraussetzungen und zum Antrag beantwortet Ihnen gern Kathrin Rudolph, Tel.: 0371 5364-250, E-Mail: .
10.01.2022