Geplante Schließung von Kosmetiksalons und artverwandten Dienstleistungen nicht verhältnismäßig
Die Handwerkskammer Chemnitz hält die geplante Maßnahme, Kosmetiksalons zu schließen, für nicht angemessen, um das Infektionsgeschehen wirksam einzudämmen.
Die Kosmetiker und artverwandte Dienstleistungen wie Nagel- und Fußpflegestudios sollen laut dem gestrigen Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den Schließungsvorgaben für personenbezogene Dienstleistungen unterliegen. Mit dieser Schließung werden Unternehmen getroffen, die schon unter dem ersten Lockdown besonders gelitten haben und sich bisher noch nicht wieder erholen konnten. Kosmetikbesuche sind nicht "nachzuholen" und damit sind die ausgefallenen Umsätze nicht zu kompensieren. Die Konsequenz wäre die Vernichtung von Arbeitsplätzen und Existenzen.
Frank Wagner, Präsident der Handwerkskammer Chemnitz, sieht keine Veranlassung zu Schließungen von Kosmetik- und Fußpflegestudios: „Zum Berufsbild von Kosmetikerinnen und Kosmetikern gehört es - wie bei fast keiner anderen Berufsgruppe - Hygienebedingungen grundsätzlich peinlichst genau einzuhalten. Zudem haben Kosmetiker ein gut abgestimmtes Hygienekonzept, das in den vergangenen Monaten nachweislich funktioniert hat. Die großen Anstrengungen und Investitionen vieler Betriebe in den vergangenen Monaten, mit ausgeklügelten Hygienekonzepten Kunden und Mitarbeiter zu schützen, hätten mehr Anerkennung verdient.“
Manche Handwerksbereiche sind zudem teils unmittelbar, teils mittelbar von den nun anstehenden Schließungen substanziell betroffen. Das gilt etwa für die Lebensmittelhandwerke im Hinblick sowohl auf ihr gastronomisches Angebot als auch ihre Dienstleistungen im Veranstaltungs- und Messebereich. Im Messebereich sind insbesondere Messe- und Ladenbauer betroffen. Das neuerliche Herunterfahren des Gastronomie- und Hotelleriebereichs hat zusätzlich negative Konsequenzen für Textil- wie auch Gebäudereiniger. Privatbrauereien verlieren wird mit der Gastronomie einen wesentlichen Absatzkanal.
Wir erwarten bei der Umsetzung der aktuellen Beschlüsse in rechtsverbindliche Regelungen für den Freistaat Sachsen Augenmaß, konkrete Begrifflichkeiten und verständliche Formulierungen und dass das Risikopotenzial dieser handwerklichen Dienstleistungsbetriebe sachlich eingeschätzt wird. Das betrifft insbesondere Kosmetiker und Fußpfleger sowie artverwandte Gewerke wie Nagelpflege.