Handwerkskammer begrüßt finanzielle Unterstützung
Auszubildende sind von der Politik vor Kurzarbeit „geschützt“ – ausbildende Betriebe müssen ihnen per Gesetz auch ohne Arbeit für sechs Wochen die volle Ausbildungsvergütung weiterzahlen. Erst ab der siebenten Woche greift eine Regelung für Kurzarbeitergeld. Eine finanzielle Belastung für viele Ausbildungsbetriebe.
Der Freistaat Sachsen hat deshalb heute eine Sonderregelung beschlossen: Vom Coronavirus betroffene Ausbildungsbetriebe mit einer Größe von bis zu 250 Mitarbeitern können rückwirkend einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung für die ersten sechs Wochen beantragen. Die Unternehmen erhalten 100 Prozent der Ausbildungsvergütung erstattet.
Handwerkskammer-Präsident Frank Wagner freut sich über die Unterstützung: „Unsere Betriebe haben nicht selten um jeden ihrer Auszubildenden gekämpft und investieren damit in die Zukunft ihres Unternehmens und des Handwerks. Wir haben uns als Kammer in den letzten Wochen in enger Abstimmung mit der Staatsregierung für direkte finanzielle Hilfen eingesetzt - ab dem ersten Tag der Kurzarbeit. Deshalb freut mich diese Entscheidung besonders, da sie auch die Ausbildungsleistung unserer Betriebe anerkennt und honoriert. Schließlich ist das die beste Investition in eine stabil laufende Wirtschaft nach der Corona-Krise.“
Hintergrund: Zum 31.12.2019 verzeichnete die Handwerkskammer Chemnitz 5.223 aktive Ausbildungsverhältnisse.
Anzahl Ausbildungsverhältnisse von der Verfügung u.a. betroffener Berufe:
230 Friseur/in
73 Automobilkaufmann/frau
48 Hörakustiker/in