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Vollversammlung der Handwerkskammer Chemnitz verabschiedet Resolution

Duale Berufsausbildung weiter stärken – Keine alternativen Qualifikationswege schaffen

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Chemnitz hat am Samstag, den 15. Juni, in Zwickau eine Resolution verabschiedet, die sich für eine weitere Stärkung der dualen Berufsausbildung ausspricht, der Schaffung alternativer Qualifikationswege eine Absage erteilt und eine Verstetigung der Haushaltsmittel für die duale Berufsausbildung im Bundeshaushalt einfordert.

Die gewählten Vertreter des regionalen Handwerks erklären in der Resolution:

  • Die Schaffung alternativer Qualifikationswege für junge Menschen ohne Berufsabschluss wird abgelehnt.
  • Teilqualifikationen können nicht der Weg sein, um mehr Menschen in die duale Berufsausbildung zu bringen oder Ausbildungsbetriebe zu entlasten.
  • Um den Mangel an Fach- und Arbeitskräften zu begegnen, bedarf es einer noch stärkeren und verstetigten finanziellen Untersetzung der dualen Berufsausbildung im Bundeshaushalt für die kommenden Jahre.

Handwerkskammer-Präsident Frank Wagner: „Die duale Berufsausbildung ist das Markenzeichen des Handwerks. Mit ihr wird Fachwissen über Generationen hinweg vermittelt und somit die Qualität der handwerklichen Arbeit hochgehalten. Leider gibt es aber immer wieder Versuche, dieses Kernelement der Fachkräftesicherung zu schwächen – sei es durch unnötige Mittelkürzungen beziehungsweise eine ungleiche Mittelverteilung im Vergleich zur Hochschulausbildung, sei es durch die Schaffung alternativer Qualifikationswege. Doch das ist genau der falsche Weg. Statt die duale Berufsausbildung zu schwächen, braucht es eine Stärkung. Das heißt zum einen: Eine Ausbildung ist und bleibt der Königsweg zum Erlangen eines Berufsabschlusses. Nur in Ausnahmefällen darf davon abgewichen werden. Und zum anderen: Es braucht mehr und stetig finanzielle Mittel, um beispielsweise die Bildungs- und Technologiezentren der Handwerkskammern auf dem neuesten Stand zu halten und die Kosten für die Überbetriebliche Lehrunterweisung gerecht aufzuteilen.“

Die Vollversammlung der Handwerkskammer besteht aus 39 gewählten Vertretern aus verschiedenen Gewerken und verschiedenen Regionen des Kammerbezirks. 26 Mitglieder der Vollversammlung sind Arbeitgeber, 13 sind Arbeitnehmer. 

Vollständiger Text der Resolution:

Die duale Berufsausbildung ist ein Alleinstellungsmerkmal der deutschen Wirtschaft, getragen vom Handwerk als überdurchschnittlichen Ausbilder der Nation. Dennoch gibt es immer wieder Neuregelungen, mit denen die duale Berufsausbildung geschwächt werden soll. Angesichts des sich immer weiter verstärkenden Mangels an Fach- und Arbeitskräften ist dies der falsche Weg. Es dürfen keine parallelen Strukturen geschaffen werden, die die duale Berufsausbildung aushöhlen. Abstriche beim ganzheitlichen Qualifikationsprinzip innerhalb der Ausbildung im Handwerk darf es ebenso nicht geben, da diese wiederum die Qualität der handwerklichen Arbeit schwächen. Eine solide Finanzierung ist unabdingbar. Nur so können in die Ausbildung auch technische Weiterentwicklungen einfließen und vermittelt werden.

Bereits im November 2017 hatte die Vollversammlung der Handwerkskammer Chemnitz eine Erklärung mit dem Titel „Keine Modularisierung der dualen Berufsausbildung im Handwerk“ verabschiedet. Seitdem sind weitere gesetzliche Regelungen hinzugekommen oder werden angestrebt, welche die duale Berufsausbildung immer stärker aufweichen. Damit verliert die Ausbildung jene Qualität, die sie auszeichnet. Zu nennen ist hierbei vor allem das Berufsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz (BVaDiG),

mit dem in kürzerer Zeit Bescheinigungen zur Vergleichbarkeit ausgestellt werden können, ohne dass eine reguläre Ausbildung absolviert wurde. Fehlende Fachkenntnisse, welche für die jeweilige handwerkliche Arbeit entscheidend sind, wären die Folge. Das führt letztendlich zu schlechterer Qualität. Außerdem werden vor allem falsche Anreize geschaffen, um von einer regulären Berufsausbildung mit all ihren Vorteilen Abstand zu nehmen. Neben diesen strukturellen Veränderungen ist auch die finanzielle Ausstattung der dualen Berufsausbildung in Gefahr. Konnten für den Bundeshaushalt 2023 Mittelkürzungen bei der Überbetrieblichen Lehrunterweisung (ÜLU) sowie bei der Investitionsförderung in die Bildungsstätten des Handwerks vermieden werden, so sind für kommende Bundeshaushalte erneut drastische Einschnitte zu befürchten.

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Chemnitz lehnt derartige Bestrebungen seitens des Gesetzgebers ab und erklärt:

  • Die Schaffung alternativer Qualifikationswege für junge Menschen ohne Berufsabschluss wird abgelehnt. Für jene Einzelfälle, für die aus verschiedenen Gründen eine Berufsvalidierung der einzige Weg hin zu einer beruflichen Verwirklichung ist, muss eine konkrete Altersgrenze festgelegt werden. Abstriche am Qualifikationsniveau darf es dabei nicht geben.
  • Teilqualifikationen können nicht der Weg sein, um mehr Menschen in die duale Berufsausbildung zu bringen oder Ausbildungsbetriebe zu entlasten. Das Zusammenspiel zwischen Praxis im Ausbildungsbetrieb, dem verpflichtenden Besuch der Berufsschule sowie zusätzlicher Qualifikation im Rahmen der ÜLU sind das Alleinstellungs- und Qualitätsmerkmal einer ganzheitlichen Ausbildung. Ohne diese drei Pfeiler wird die Qualität der handwerklichen Arbeit weiter geschwächt.
  • Um den Mangel an Fach- und Arbeitskräften zu begegnen, bedarf es einer noch stärkeren und verstetigten finanziellen Untersetzung der dualen Berufsausbildung im Bundeshaushalt für die kommenden Jahre. Die ÜLU-Drittelfinanzierung zwischen Bund, Land und Betrieb muss beibehalten werden. Gleichzeitig müssen die Bildungszentren des Handwerks einen enormen Investitionsstau aufholen und parallel dazu Investitionen in neue Technologien und Standards leisten.

 

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