Ausweitung der Notbetreuung gefordert
Die von der Staatsregierung veröffentlichte Liste ist zu eng gefasst, da aus dem Handwerk jene Berufsgruppen nicht erfasst sind,
- die für die medizinische oder therapeutische Behandlung geöffnet bleiben müssen,
- die zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur dienen,
- die bei Havarien und für Instandhaltungen sowohl bei Behörden und Unternehmen als auch in den Haushalten tätig werden,
- die als Teil der (Lebensmittel-)Grundversorgung der Bevölkerung benötigt werden und
- die hoheitliche Aufgaben im Bildungsbereich wahrnehmen
und daher zwingend für eine Notbetreuung in Frage kommen. Um folgende Gewerke bzw. Bereiche sollte die Liste daher ergänzt werden:
Augenoptiker, Hörakustiker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher, Zahntechniker, Bestatter, Baugewerbe, Dachdecker, Elektrohandwerk, Kfz-Handwerk, Sanitär-Heizung-Klima, Nahrungsmittelhandwerke, Prüfer in den Handwerkskammern im Meisterprüfungs-, Fortbildungsprüfungs- und Gesellenprüfungsbereich
Sollten die dort tätigen Mitarbeiter aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten ihrer Tätigkeit nicht mehr nachkommen können, entstehen unnötige und einschränkende Versorgungsengpässe für viele Bürger und Institutionen, die im entsprechenden Fall auf das Angebot dieser Dienstleister des Handwerks angewiesen sind.