Beherbergungssteuer in der Stadt Chemnitz: Auszubildende und Umschüler befreit
Die Handwerkskammer hatte daher bereits im Vorfeld gegenüber dem Oberbürgermeister für eine Steuerbefreiung plädiert. Dieses Anliegen wurde auch von verschiedenen Fraktionen im Stadtrat unterstützt und fand daher jetzt eine breite Mehrheit. Als im Februar erstmals über die Steuer abgestimmt werden sollte, konnte man sich noch nicht auf eine solche Befreiung einigen.
In der nun beschlossenen Fassung sind sowohl Minderjährige als auch „Personen, die zum Zwecke der berufsvorbereitenden Ausbildung oder des Studiums an schul- bzw. studienpflichtigen Veranstaltungen teilnehmen oder auf Grund zwingend vorgeschriebener Ausbildungsbestandteile, die eine Anwesenheit vor Ort erfordern, in Chemnitz übernachten müssen“, von der Steuer befreit.