Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
Schmidtfoto-Chemnitz

Beherbergungssteuersatzung der Stadt Chemnitz

AKTUALISIERUNG

Der Chemnitzer Stadtrat soll in seiner Sitzung am 8. Februar 2023 über eine Beherbergungssteuersatzung entscheiden. In der aktuellen Fassung würde die geplante Steuer auch Auszubildende betreffen, die beispielsweise für die Überbetriebliche Lehrunterweisung der Handwerkskammer das in der Kammer befindliche Internat oder als Alternative auch Hotels oder die Jugendherberge nutzen. Daher hat sich Kammerpräsident Frank Wagner an den Chemnitzer Oberbürgermeister gewandt:

Entsprechend § 3 wären Ausnahmen u.a. nur für Minderjährige vorgesehen. Dies würde zwar für viele Auszubildenden eine Befreiung bedeuten. Andere müssten aber den vollen Steuersatz zahlen. Dies führt zum einen zu einer Ungleichbehandlung und zum anderen werden die Betroffenen zusätzlich finanziell belastet. Gerade in Zeiten des Mangels an Fach- und Arbeitskräften sollte die duale Ausbildung daher so attraktiv wie möglich gestaltet und auf zusätzliche Belastungen für die Auszubildenden und Umschüler verzichtet werden.

Da bittet Präsident Wagner auch im Namen der Industrie- und Handelskammer Chemnitz, den Satzungsentwurf nochmals anzupassen und eine Steuerbefreiung für Auszubildende und Umschüler (unabhängig des Alters) sowie für Beherbergungsstätten der Kammern einzufügen.

Aktualisierung:

Zwar wurde in der Sitzung des Stadtrates am 08.02.2023 ein Änderungsantrag eingebracht, der eine Steuerbefreiung für Auszubildende und Umschüler gebracht hätte. Allerdings hat der Stadtrat mehrheitlich entschieden, die Satzung sowie die Änderungsanträge nochmals im zuständigen Verwaltungs- und Finanzausschuss zu diskutieren und dann in einer der kommenden Stadtratssitzung neu darüber zu entscheiden.

Alle Politischen Standpunkte