Bundeshaushalt 2024: Streichung der Mittel für den Deutschen Musikinstrumentenpreis
Der Bundesrat wird am 2. Februar 2024 über den Entwurf des Bundeshaushalts für das Jahr 2024 abstimmen.
Die im Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bisher jährlich vorgesehenen Mittel in Höhe von 60.000 Euro für den Deutschen Musikinstrumentenpreis sollen gestrichen werden. In der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 18. Januar 2024 wurden bei dieser Position keine Änderungen mehr vorgenommen.
Die beiden Kammern haben sich daher an den sächsischen Ministerpräsidenten gewandt. Sie bitten mit Blick auf die Abstimmung im Bundesrat um Initiative des Freistaats Sachsen für eine kurzfristige Anpassung dieser Haushaltsstelle beziehungsweise um Korrektur der Streichung und die Beibehaltung der ursprünglichen 60.000 Euro. Angesichts des Volumens des Gesamthaushaltes bieten die gestrichenen Mittel ein nur geringes Einsparpotential und eine anderweitige Deckungsquelle sollte sich finden lassen.
Der Deutsche Musikinstrumentenpreis ist nicht irgendein beliebiger Preis. Er ist seit 1990 vielmehr eine Art Siegel und Prüfzeichen, mit der die hervorragende Arbeit und eben auch Qualität der Musikinstrumentenbauer in Deutschland gewürdigt werden – gerade auch jene Betriebe im Musikwinkel des sächsischen Vogtlandes. Die Betriebe berichten uns, dass bei Kaufentscheidungen der Kunden gerade solche Label eine wichtige Rolle spielen. Eine Streichung wäre daher kontraproduktiv und schädlich für die jahrhundertealte Tradition des Musikinstrumentenbaus in unserer Region.