Evaluation der Teilschulnetzplanung
Eine Vielzahl von Auszubildenden, die teilweise noch nicht volljährig sind, ist aufgrund langer Wege zu den Berufsschulen oder fehlenden Unterkunftskapazitäten an den Schulstandorten vor Ort einer hohen Belastung ausgesetzt. Dies führt für die Auszubildenden hinsichtlich ihrer Lebens- und Lernsituation insgesamt zu einer Benachteiligung gegenüber Auszubildenden mit kürzeren Wegen oder gegenüber Studenten. Sie gefährden den Lernerfolg und damit die Fachkräftesicherung in Sachsen.
Es ist daher – auch mit Blick auf die im kommenden Jahr anstehende Evaluation der Teilschulnetzplanung – dringend notwendig, dass der gesamte tatsächliche Bedarf an altersgerechten Unterkünften für die Auszubildenden an den Berufsschulen erfasst werden kann. Aus Sicht der Handwerkskammern braucht es dabei eine statistische Erhebung der Schulwege (in Kilometern) und Fahrtzeiten von Berufsschülern zu deren Berufsschulstandorten und eine Gegenüberstellung dieser Daten mit den tatsächlich vorhandenen Unterkunftskapazitäten unter Berücksichtigung der verschiedenen Trägerschaften.
Diese Datengrundlage kann dann auch eine Basis sein, um einen Investitionsbedarf abzuleiten, der wiederum gegenüber dem Bund und dem von dort bereitgestellten Programm „Junges Wohnen“ gezielt kommuniziert werden kann. Schon jetzt zeigt sich aufgrund einer ersten Bedarfsabfrage bei den Schulträgern, dass die gemeldeten Bedarfe zur Schaffung und Modernisierung von Wohnheimen bereits die verfügbaren Fördermittel des Programms „Junges Wohnen“ übersteigen, wobei einige Standorte aufgrund fehlender Planungsreife noch nicht berücksichtigt werden konnten. Zusätzlich werden für die kommenden Jahre noch weitere Bedarfsmeldungen erwartet.
Für das weitere Vorgehen schlagen daher die drei Handwerkskammern vor:
- Die vom Ministerium im Zuge der Umsetzung der Teilschulnetzplanung zugesicherte Bedarfserhebung zu den benötigten Unterkünften sowie eine vollständige Übersicht über das bestehende Unterkunftsangebot muss zügig im Vorfeld der bevorstehenden Evaluation der Teilschulnetzplanung eingeleitet werden.
- Bei der Auswahl des Dienstleisters für die Evaluation der Teilschulnetzplanung inkl. des entsprechenden Aufgabenpakets wollen und müssen die Kammern mitwirken, zum Beispiel über die Ausgestaltung eines Ausschreibungstextes. Hierzu bietet sich der Unterausschuss des Landesausschusses für Berufsbildung (LAB) an.