Handwerk der Region richtet Appell an Politik, Wirtschaft und Gesellschaft
Die gewählten Vertreter des regionalen Handwerks verbinden mit der Resolution einen Appell, den zukünftigen Umgang mit der Corona-Pandemie als eine Aufgabe anzusehen, die nur gemeinsam durch staatliche Institutionen, Wirtschaft und Gesellschaft gelöst werden kann. Die Resolution benennt gleichzeitig sechs Themenbereiche, die für das Handwerk von besonderer Bedeutung sind. Diese lauten:
- Anpassung und Ausgestaltung zukünftiger staatlicher Hilfen bzw. Möglichkeiten zur Entlastung
- Schulen/Bildungsabschlüsse/Ausbildungsmarkt
- Staatliche Investitionen in Infrastruktur
- Bürokratieabbau
- Digitalisierung
- Umgang mit zukünftigen Krisen
Handwerkskammer-Präsident Frank Wagner: „Nach über einem Jahr Pandemie ist die Resolution auf der einen Seite ein Resümee für uns als Handwerk. Was hat die Corona-Pandemie mit uns gemacht? Was haben wir gut gemeistert? Wo hätten wir uns mehr Unterstützung gewünscht? Sind unsere Erfahrungen berücksichtigt worden? Auf der anderen Seite ist die Resolution aber auch ein Appell an uns selbst, an die Gesellschaft und vor allem an staatliche Institutionen und Entscheidungsträger, was zukünftig besser gemacht werden muss und woran wir gemeinsam arbeiten müssen. Für die Handwerkskammer bietet die Resolution gute Leitplanken, an denen wir uns kurz-, mittel- und langfristig orientieren und unser Handeln danach ausrichten können.“
Die Vollversammlung der Handwerkskammer besteht aus 39 gewählten Vertretern aus verschiedenen Gewerken und verschiedenen Regionen des Kammerbezirks. 26 Mitglieder der Vollversammlung sind Arbeitgeber, 13 sind Arbeitnehmer.
Vollständiger Text der Resolution:
Seit März 2020 ist die Corona-Pandemie weltweit das alles bestimmende Thema und stellt nach über einem Jahr Dauer weiterhin eine große Herausforderung dar. Die Gesellschaft in all ihren Bereichen und in ihrer Vielfalt ist davon betroffen: Gesundheitswesen, Bildung und Erziehung, Politik, das Private und vor allem auch die Wirtschaft. Wir alle haben mit den Folgen der Pandemie zu kämpfen. Das Handwerk bildet hierbei keine Ausnahme.
Aktuell werden die Stimmen lauter, die bei der Pandemiebewältigung von der „Zielgeraden“ sprechen, auf der wir uns befinden, die „Licht am Ende des Tunnels“ sehen. Doch ist das wirklich so? Ist für uns als Handwerk im Sommer 2021 mehr Licht als Schatten zu sehen?
Und wie geht es weiter? Ist die Corona-Pandemie wirklich zu Ende? Was lernen wir aus dieser Krise? Was müssen staatliche Institutionen, Wirtschaft und Gesellschaft beachten? Wer muss jetzt Verantwortung übernehmen?
Diese Fragen sind für das Handwerk die Folge der Entwicklungen seit dem Frühjahr 2020: Über Monate währende Betriebsschließungen, kompliziert zu beantragende sowie fehlende oder zu spät gezahlte staatliche Unterstützungsprogramme, der Ausfall von Mitarbeitern aufgrund von Krankheit, Quarantäne oder fehlender Kinderbetreuung, sich ständig ändernde Vorgaben des Gesetzgebers bei Hygiene, Arbeitsschutz und Testungen sorgten und sorgen für Verunsicherung und einen ungewissen Blick in die Zukunft.
Das Handwerk im Kammerbezirk Chemnitz stellt sich in dieser bisher nie dagewesenen Krise seiner Verantwortung für die Gesellschaft. Es ist allumfänglich systemrelevant und beweist dies in all seiner Vielfalt im Alltag. Egal ob Maskenpflicht, regelmäßiges Testen und Einhaltung der allgemeinen Hygienevorgaben - das Handwerk erfüllt seinen Teil der gesellschaftlichen Hausaufgaben. Wir nehmen die Herausforderung an. Dennoch werden uns immer wieder neue Hürden in den Weg gestellt, die viele Unternehmen schwer belasten.
Wir fordern von den politisch Verantwortlichen, zukünftig strategisch vorzugehen und bei weiteren Festlegungen die Erfahrungen von vor Ort mit einfließen zu lassen. Sogenannte Lockdowns ohne jegliche zeitliche Beschränkung dürfen nicht das einzige Mittel der Wahl sein, um die Pandemie in den Griff zu bekommen und mit dem Virus umzugehen. Impfen und Testen sind die einzige Möglichkeit. Wir fordern hier auch zukünftig einen niedrigschwelligen Zugang für alle. Nur damit kommt man weg von starren Grenzwerten im bisher verfolgten inzidenzbasierten Ansatz der Pandemiebekämpfung.
Für betroffene Betriebe sind weiterhin finanzielle Hilfen vorzusehen, die auch nach Ende der Pandemie deren Folgen langfristig abmildern.
Gleichzeitig ist diese Krise auch eine Chance für uns. Sie kann und muss als Beschleuniger für neue Strategien und den Wandel der Arbeits- und Berufswelt gelten, beispielsweise im Bereich Digitalisierung, Fachkräftegewinnung und -sicherung oder Bürokratieabbau. Wir dürfen uns aber nicht auf dem Status Quo, der vor der Krise herrschte, ausruhen. Die Politik muss für Gesellschaft und Wirtschaft Rahmenbedingungen schaffen, die nach vorn gerichtet sind und Deutschland zu einem Land werden lassen, das einen Wettbewerbsvorteil bei Bildung, Digitalisierung, Wirtschaftskraft und Innovation hat. Die Mängel, die in diesen Bereich während der Corona-Pandemie offensichtlich geworden sind, dürfen nicht wie bisher weiter verwaltet werden.
Damit das regionale Handwerk langfristig gestärkt aus der Corona-Pandemie hervorgeht und deren Folgen so gut wie möglich für die Betriebe und ihre Beschäftigten abgefedert werden, ist es wichtig, dass in sechs Bereichen die richtigen Entscheidungen getroffen werden:
1. Anpassung und Ausgestaltung zukünftiger staatlicher Hilfen bzw. Möglichkeiten zur Entlastung
Die langfristigen wirtschaftlichen Folgen der Pandemie sind nicht absehbar. Viele Werkstätten, Betriebe und Ladengeschäfte waren oder sind immer noch von kompletten Schließungen und Einschränkungen betroffen. Die von Bund und Land aufgesetzten Hilfsprogramme konnten und können zwar ein Stück weit die erlittenen Einnahmeverluste ausgleichen. Gleiches gilt für das Kurzarbeitergeld. Komplizierte und bürokratische Antragsverfahren sowie verzögerte Auszahlungen haben das eigentliche Ziel der Hilfen allerdings ins Gegenteil verkehrt: Sie kommen zu spät und nicht in ausreichendem Maße, um die Differenziertheit der Probleme der Betriebe abzudecken. Gerade deshalb sind zielgenaue Hilfen notwendig.
Es ist davon auszugehen, dass viele Betriebe noch längere Zeit auf Hilfen angewiesen sein werden. Hier gilt es, unbürokratisch und schnell zu unterstützen und den in Not geratenen Unternehmen nicht noch durch weitere Vorgaben zusätzliche Kosten zu übertragen, welche wiederum nicht durch staatliche Hilfsgelder gedeckt sind. Beispielhaft genannt seien hier die Kosten für die Antragstellung bei den staatlichen Hilfen durch zu beauftragende Steuerberater oder regelmäßig durchzuführende Selbsttests für die Angestellten. Hier müssen praktikable Lösungen der Kostenübernahme getroffen werden, zum Beispiel in dem diese unabhängig von der Höhe des Umsatzrückgangs vollständig ausgeglichen werden oder steuerlich absetzbar sind.
Auch die Sozialsysteme müssen angepasst werden. Schon heute hat Deutschland weltweit einen Spitzenplatz bei der Steuer- und Abgabenlast. Um Unternehmen und Mitarbeiter gleich zu entlasten, bedarf es einer Deckelung in diesem Bereich. Die Festlegung der Sozialabgabenquote auf 40 Prozent bis zum Ende der gegenwärtigen Legislaturperiode ist richtig, muss aber deutlich verlängert werden.
Doch nicht nur bei der unmittelbaren Pandemie-Bewältigung gilt es, die Unternehmen zu unterstützen. Auch für deren zukünftige Entwicklung, die aufgrund der Krise auf keiner guten Basis steht, sind Förderprogramme und unbürokratische Unterstützungsleistungen angebracht. Zu begrüßen ist, dass im neuen Sächsischen Doppelhaushalt weitere rund 28 Millionen Euro für das Förderprogramm „Regionales Wachstum“ bereitgestellt werden. Derartige Programme sollten langfristig und der Lage entsprechend unbefristet angelegt sein. Bei den sogenannten Mikrodarlehen muss eine generelle Erhöhung der Darlehenssumme erfolgen. Gleichzeitig muss die Bearbeitungszeit wesentlich verkürzt werden, auch bei Ablehnung. Derzeit ist von einer für Neugründer unzumutbaren Bearbeitungszeit von über 3 Monaten auszugehen.
2. Schulen/Bildungsabschlüsse/Ausbildungsmarkt
Schüler konnten seit Beginn der Corona-Pandemie nicht durchgängig die Bildungseinrichtungen besuchen. Homeschooling und andere digitale Formate bieten in der gegenwärtigen Situation keinen Ersatz für Präsenzunterricht. Schulische Bildung legt aber trotzdem weiterhin den Grundstein für die spätere berufliche Zukunft. Umso wichtiger ist es jetzt, dass ausgefallene Lerninhalte auf das Wesentliche konzentriert vermittelt werden. Gründlichkeit geht hier vor Schnelligkeit. Fehlende Fachkenntnisse können auch während der Ausbildung nachgeschult werden.
Für zukünftige Krisensituationen muss bereits heute in die Bildungsinfrastruktur investiert werden. Der flächendeckende Ausbau der digitalen Bildungsangebote über alle Schultypen hinweg ist kurzfristig umzusetzen und so auszugestalten, dass dieser jederzeit funktioniert. Gleichzeitig müssen Schüler und Lehrer – sofern notwendig – entsprechend im Umgang mit dem System Online-Unterricht geschult werden. Nach über einem Jahr Pandemie sind diese Formate immer noch keine Selbstverständlichkeit – vor allem beim Lehrpersonal.
Der Ausbildungsmarkt leidet unter der Corona-Krise. Jugendliche haben aufgrund der geltenden Beschränkungen kaum Möglichkeiten, verschiedene Gewerke im direkten Kontakt und Austausch kennenzulernen und somit Interesse an einer der vielen Ausbildungsmöglichkeiten im Handwerk zu zeigen. Der Bedarf an Auszubildenden ist vorhanden, zumal diese die Fachkräfte von morgen sind. Umso intensiver müssen jetzt Anstrengungen zur Gewinnung neuer Auszubildender unternommen werden, damit keine Lücke entsteht. Auch hier sind digitale Formate eine Möglichkeit, um den Kontakt zwischen Betrieben und Schulabgängern herzustellen.
Die Verlängerung und Verbesserung des Programms „Ausbildungsplätze sichern“ durch die Bundesregierung ist zu begrüßen und gibt den Unternehmen Sicherheit.
3. Staatliche Investitionen in Infrastruktur
Investitionen in die Infrastruktur, in Digitalisierung, Klimaschutz und Bildung im Rahmen staatlicher Konjunkturprogramme, wie es sie auch nach der Finanzkrise 2008 gab, sind erforderlich. Bund, Länder und Kommunen müssen in die genannten Bereiche investieren. Gerade bei Letzteren sind viele Handwerksbetriebe direkt an der Umsetzung beteiligt und können so von krisenbedingten Einnahmeverlusten entlastet werden. Gleichzeitig profitieren alle Bürger von den Investitionen und damit verbundenen Modernisierungen.
Um Aufträge auch im Zeitrahmen und zu verantwortbaren Preisen abschließen zu können, ist die Einrichtung regionaler Lieferketten anzustreben. Der gegenwärtige Mangel an Baumaterialien und die dafür zu zahlenden Preise stellen eine Gefahr sowohl für die Unternehmen als auch für die Auftraggeber dar.
4. Bürokratieabbau
Die Corona-Pandemie belastet die Betriebe stark – vor allem finanziell, aber auch personell und organisatorisch. Die Unternehmen legen ihren Fokus daher auf einen effektiven Umgang mit der Krise und die Existenzsicherung. Zusätzliche bürokratische Vorgaben sind dabei ein Hindernis und verursachen oftmals doppelte Kosten.
Gerade die komplizierte und oftmals nur über Dritte mögliche Beantragung von Corona-Hilfen ist für die auf diese Hilfen angewiesenen Betriebe eine zusätzliche Belastung. Hier gilt es, die Hilfen zielgerichteter auszugestalten und die Beantragung auf ein vereinfachtes – gegebenenfalls branchenspezifisches – Verfahren umzustellen.
Bürokratieabbau geht aber noch weiter und es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung am 13. März ein Maßnahmenpaket für Bürokratieerleichterungen beschlossen hat. Leider wird das anschließende Gesetzgebungsverfahren nicht mehr in dieser Legislaturperiode durchgeführt werden. Die kommende Bundesregierung muss die Maßnahmen zeitnah auf den Weg bringen.
Auch auf Landesebene muss der Bürokratieabbau mit Nachdruck forciert werden und darf sich nicht nur auf die Vereinfachung bei der Beantragung von Fördermitteln konzentrieren, wenngleich auch hier unnötige Vorgaben aufzuheben sind. Beispielhaft genannt sei hier die Verpflichtung zur Vorlage einer Nachhaltigkeitsbescheinigung bei der Beantragung eines Investitionszuschusses im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Es ist weiterhin kritisch zu sehen, dass im Koalitionsvertrag von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD keine wirtschafts- und handwerksspezifischen Festlegungen zum Bürokratieabbau getroffen wurden, die bis 2024 umgesetzt werden sollen.
5. Digitalisierung
Die Corona-Pandemie ist im Bereich der Digitalisierung eine Chance. Auf der einen Seite zeigt die Krise die klare Notwendigkeit einer noch stärkeren Digitalisierung und Vernetzung aller Bereiche unserer Gesellschaft. Auf der anderen Seite zeigt sie aber auch die Probleme und offenen Fragen, die damit verbunden sind.
Das Handwerk ist hier in einem besonderen Maße gefordert, da es seine Angebote in der Regel nicht auf digitalem Weg durchführen kann. Kundenbindung und innerbetriebliche sowie arbeitsvorbereitende Abläufe hingegen sind für Digitalisierung bestens geeignet, sie steigern die Produktivität, die Attraktivität für den Kunden und letztlich auch den Umsatz. Die Betriebe sind hier seit vielen Jahren aktiv. Nichtsdestotrotz werden die Anforderungen an digitalisierte Abläufe und auch die Erwartungen der Kunden hier weitere Anstrengungen seitens der Betriebe erfordern.
Um diese Entwicklung zu unterstützen, müssen die bestehenden Förderprogramme auf Landes- und Bundesebene unbefristet weitergeführt und branchenspezifisch angepasst werden. Schnittstellen zwischen den Akteuren sind barrierearm und dennoch sicher und vor Missbrauch geschützt vorzuhalten.
Digitalisierung ist aber auch nur möglich, wenn die entsprechende Infrastruktur gegeben ist. Hier bedarf es eines weiterhin zügigen und flächendeckenden Ausbaus im Bereich der Breitbandversorgung. Insbesondere in ländlichen Regionen gibt es hier noch Lücken. Die Mindestbreitbandversorgung muss so gewählt sein, dass diese in allen Regionen auf etwa einem gleichen Niveau liegt. Ballungszentren dürfen hier nicht besser gestellt sein im Vergleich zum Land. Gleichzeitig müssen auch die Mobilfunknetze weiter ausgebaut werden, um digitale Dienstleistungen – zum Beispiel auf Baustellen oder bei Kundenterminen vor Ort – unabhängig von einem Breitbandanschluss anbieten zu können.
6. Umgang mit zukünftigen Krisen
Im Jahr 2005 wurde erstmals der sogenannte Nationale Pandemieplan veröffentlicht, zuletzt aktualisiert 2017. In diesem ist – angepasst an eine Influenza-Pandemie – ein sehr detaillierter Handlungsrahmen für Bund, Ländern und Kommunen festgelegt. Auch wenn zwischen der Corona-Pandemie und einer Influenza-Pandemie zwangsläufig Unterschiede bestehen, so ist der Nationale Pandemieplan auch in der aktuellen Krise anwendbar.
Das Handeln der Verantwortlichen in Bund und Ländern seit März 2020 spiegelt das Vorhandsein dieses Dokuments allerdings nicht vollständig wider. Ein uneinheitliches Vorgehen, zu viel Bürokratie, fehlende Kommunikation der Maßnahmen sowie das Beharren auf eigenen Standpunkten ohne dass Erfahrungen in der Pandemie-Bekämpfung vor Ort einfließen, haben dazu geführt, dass Betriebe und Einrichtungen für mehrere Monate geschlossen sind, Kinder und Jugendliche nicht in die Kitas und Schulen gehen können und Impfungen sowie Testungen durch Bürokratie ausgebremst oder aufgrund zu langsamer Beschaffung nicht für alle verfügbar sind.
Eine Krise solchen Ausmaßes kann man nur gemeinsam meistern. Gemeinsam heißt, dass die Expertise der Wissenschaft an erster Stelle steht und gleichzeitig aber auch die Erfahrungen und Erfolge vor Ort mit einbezogen werden. Nur so kann auf allen Seiten eine Akzeptanz für die wichtigen und gleichzeitig richtigen Maßnahmen erreicht und letztlich damit Leben gerettet sowie gesellschaftlicher Frieden und wirtschaftlicher Wohlstand gesichert werden. Ermöglichen und mehr Eigenverantwortung anstelle von Verhindern und Verbieten sind die Schlagworte.
Das Handwerk stellt sich dieser Herausforderung und steht für einen gesellschaftlichen und politischen Dialog auf Augenhöhe jederzeit bereit:
Jetzt, wenn es um die Bewältigung der aktuellen Corona-Pandemie und deren kurz-, mittel- und langfristigen Folgen geht.
Aber auch zukünftig bei der Bewältigung heute noch nicht vorhersehbarer Krisen.