Handwerkskammerpräsident Frank Wagner äußert sich zum erneuten Lockdown in Sachsen
Gleichzeitig ist dieser Schritt der Staatsregierung der eindeutige Beweis, dass sie wieder ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat. Der Sommer 2020 wurde nicht genutzt und der Sommer 2021 ebenso nicht. Das wäre die Zeit gewesen, um einen Plan für den Herbst und Winter zu entwickeln. Statt endlich alle gesellschaftlichen Gruppen und die Wirtschaft anzuhören und deren Erfahrungen in die Entscheidungen mit einfließen zu lassen, bleibt jetzt wieder nur die schärfste und gleichzeitig folgenreichste Maßnahme der Pandemie-Bekämpfung. Die wirtschaftlichen Schäden werden immens sein. Viele der Maßnahmen und Entscheidungen sind für das Handwerk und am Ende auch für die Bürger nicht mehr nachvollziehbar. Warum zum Beispiel dürfen sogenannte ‚Bartpflegedienstleistungen‘ weiterhin geöffnet bleiben, die zum Handwerk gehörenden Kosmetiker aber nicht? Im Kammerbezirk betrifft das aktuell über 1.000 Betriebe, die nun erneut schließen müssen, obwohl hier seit vielen Monaten mit erprobten Hygienekonzepten gearbeitet wird.“
Laut Kammerpräsident Wagner ist auch beim Thema Weihnachtsmärkte der Ärger im Handwerk groß. Bis zuletzt hätten sich die an den Märkten teilnehmenden Händler und Gastronomen auf die Zusagen der Staatsregierung verlassen. Innerhalb eines Tages hätten diese dann aber keine Gültigkeit mehr besessen.
Nicht durchdacht und praktisch umsetzbar erscheint für das Handwerk ebenso die bundesweit eingeführte 3G-Regel am Arbeitsplatz. So ist es beispielsweise in der Gebäudereinigung, schon allein aufgrund der Art der Tätigkeit der Beschäftigten, lebensfremd, von den einzelnen Beschäftigten einen tagesaktuellen negativen Corona-Test zu fordern und diesen durch die Betriebe kontrollieren zu lassen. Die Reinigungskräfte arbeiten in Kundenobjekten vorwiegend für kurze Zeiträume in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden. Das Reinigungspersonal sucht in der Regel nie den Betriebssitz des Arbeitgebers auf. Um den geplanten Anforderungen Rechnung zu tragen, müssten in einer Branche, die bereits unter Personalnot leidet, kurzfristig umfangreich „Kontrollpersonal“ eingestellt werden, um vor Beginn der jeweiligen unterschiedlichsten Arbeitszeiten täglich sämtliche Kundenobjekte anzufahren, um die Kontrollen durchzuführen und zu dokumentieren. Das ist weder personell noch logistisch zu bewerkstelligen, und erst recht nicht finanzierbar. Es wird also sehenden Auges eine unmögliche Leistung von den Betrieben gefordert, bei gleichzeitiger Kriminalisierung und Bußgeldandrohung als Ordnungswidrigkeit.
Das gleiche gilt im Bereich der Bau- und Ausbaugewerke. Auch die Beschäftigten dieser Branchen fahren regelmäßig von ihren Wohnorten direkt auf die Baustelle, ohne zuvor den Betrieb aufgesucht zu haben. Wie der Arbeitgeber hier seinen neuen „Kontroll- und Dokumentationspflichten“ nachkommen soll, erschließt sich ebenfalls nicht. Hinzu kommt, dass die 3G-Regel auch für betriebliche veranlasste Sammeltransporte der Beschäftigten zur oder von der Arbeitsstätte gelten soll. Bei Sammeltransporten zur Baustelle an für die Beschäftigten günstigen Verkehrsknotenpunkten müssten die jeweiligen Fahrer im Auftrag des Arbeitgebers die Kontroll- und Dokumentationspflichten übernehmen. Dies ist von den Beschäftigten nicht leistbar und führt lediglich zu unnötigen Konflikten mit nicht absehbaren Folgen für das Betriebsklima.
Abschließend erklärt Frank Wagner:
„Die wirtschaftlichen Schäden werden immens sein. Viele Betriebe kämpfen neben den Pandemiefolgen mit weiteren Problemen, seien es Materialengpässe oder Fachkräftemangel. Es gibt bei den Betrieben schlicht keine Spielräume mehr. Mit diesem planlosen Agieren der sächsischen Staatsregierung werden Existenzen vernichtet. Nicht beantworten möchte der Ministerpräsident auch die Frage, wie es nach diesem sächsischen ‚Wellenbrecher‘ eigentlich weitergehen soll? Vermutlich fehlt auch hier ein Konzept, das uns halbwegs sicher durch den verbleibenden Winter bringt.“