Handwerkskammerpräsident Wagner äußert sich zur Wiedereröffnung der Kosmetiker und weiterhin fehlenden staatlichen Hilfen
„Nach mehr als zwei Monaten der verordneten Schließung können mit der neuen Corona-Schutzverordnung des Freistaates endlich wieder die Kosmetiker öffnen. Das ist eine richtige Entscheidung der sächsischen Staatsregierung. Natürlich wäre es noch besser, wenn hier wie bei den Friseuren auch die 3G-Regel gelten würde, zumal die Betriebe mit ihren gut ausgebildeten Fachkräften stets unter erprobten Hygienekonzepten gearbeitet haben und diese strikt eingehalten wurden.
Trotz der nun wieder möglichen Öffnung, die laut neuer Verordnung auch bei Überschreiten der Grenzwerte bei Bettenbelegung oder Inzidenz nicht zurückgenommen wird, sind bei vielen Betrieben hohe Verlust seit November entstanden.
Zwar werden die betrieblichen Fixkosten durch Hilfsprogramme in der Regel erstattet. Aber was ist mit dem Betriebsinhaber selbst? Wie soll er seine Miete, Lebensmittel oder Versicherungen bezahlen, wenn er doch in den vergangenen Wochen keine Einnahmen erzielt hat?
Es ist gut, dass der Freistaat hier noch vor Weihnachten angekündigt hatte, ein entsprechendes Unterstützungsprogramm auf den Weg zu bringen. Bisher ist dazu offenbar noch keine Entscheidung gefallen. Das Programm muss aber jetzt beschlossen werden, damit schnellstmöglich Anträge gestellt und die Auszahlung erfolgen kann. Jede weitere Woche Verzögerung ist für die Betriebsinhaber kaum noch zu schultern.“