Idee zur Einführung einer Anerkennungsfiktion
Die drei sächsischen Handwerkskammern haben ihre grundsätzliche Ablehnung der Idee in einem Schreiben an Ministerpräsident Kretschmer sowie Staatsminister Panter deutlich gemacht. Zum einen ist ein solcher Bedarf im Handwerk nicht erkennbar. Wie über statistische Daten belegbar ist, sind die Bearbeitungszeiten der Handwerkskammern gut bis sehr gut. Es entsteht daher der starke Eindruck, dass hier nicht an der Wurzel des Problems angesetzt wird, sondern eher eine symbolische Gesetzgebung erfolgen soll.
Zum anderen bringt eine solche Genehmigungsfiktion auch eine Reihe rechtlicher sowie technischer Probleme mit sich – sowohl für jene Personen, die eine Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen anstreben als auch für die Betriebe als spätere Arbeitgeber:
Das Handwerk zeichnet sich durch hohe Ausbildungsstandards aus, die durch die automatische Anerkennung untergraben werden könnten. Die Einführung einer Genehmigungsfiktion könnte dazu führen, dass Personen mit unzureichender Qualifikation automatisch eine Anerkennung erhalten. Dies birgt erhebliche Risiken für die Qualität und Sicherheit handwerklicher Dienstleistungen. Auch wenn keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht, können mangelhafte handwerkliche Ausführungen langfristige Schäden für Kunden, Gebäude und Infrastruktur verursachen. Die Tatsache, dass die Anerkennung bei einer Genehmigungsfiktion auf rein prozessrechtlichen Mechanismen beruhen würde, wird für spätere Arbeitgeber am Ende nicht erkennbar sein. Damit entsteht für Betriebe ein hohes Maß an Unsicherheit, denn sie können sich künftig nicht mehr darauf verlassen, dass die Berufsanerkennung aufgrund einer fachlichen Vergleichsprüfung seitens der Kammern zwischen der ausländischen und der inländischen Qualifikation erfolgt ist. Das Vertrauen in Anerkennungsbescheide wird dadurch grundsätzlich gestört.
Hinzukommt die fehlende Vergleichbarkeit und mögliche Wettbewerbsverzerrung. Die beruflichen Ausbildungsstrukturen in den Herkunftsländern unterscheiden sich oft erheblich von den dualen Ausbildungssystemen in Deutschland. Ohne eine gründliche individuelle Prüfung der ausländischen Qualifikationen ist es nicht sichergestellt, dass die notwendige Fachkompetenz, insbesondere in Bereichen wie Arbeitssicherheit, Verbraucherschutz oder rechtlichen Anforderungen, gegeben ist. Eine Genehmigungsfiktion könnte dadurch zu Wettbewerbsnachteilen für in Deutschland ausgebildete Fachkräfte führen, die umfangreiche Prüfungen durchlaufen müssen.
Darauf hingewiesen haben die sächsischen Handwerkskammern außerdem, dass die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse auch essentiell für die Vergabe von Aufenthaltstiteln für die Beschäftigung (als Fachkraft) ist. Mit der Anerkennungsfiktion würde man mit einer „automatischen Anerkennung“ auch den Zugang zu Aufenthaltstitel gewähren, die nicht berechtigt vergeben worden sind und somit die Hintertür für die Einreise von Personen öffnen, die eben keine nachgewiesenen Fachkräfte sind.