Keine PCR-Tests bei Internatsaufenthalt im Rahmen der Steinmetz- und Steinbildhauer-ÜLU in Wunsiedel
Um an den Lehrgängen im überregionalen Europäischen Fortbildungszentrum teilnehmen zu können, ist eine Übernachtungsmöglichkeit für die Lehrlinge zwingend notwendig. Entsprechend den Corona-Regelungen in Bayern müssen für Übernachtungen jedoch ungeimpfte und ungenesene Auszubildende alle 48 Stunden einen kostenpflichtigen PCR-Test (3G+) nachweisen.
Für die Auszubildenden, die oftmals noch nicht volljährig sind, sind damit hohe Kosten und ein unverhältnismäßiger Aufwand verbunden. Dieser ist weder für die Teilnehmer der überbetrieblichen Lehrunterweisung selbst noch für deren Ausbildungsbetriebe in dieser Form und auf Dauer leistbar.
Die drei sächsischen Kammern haben daher im Interesse der dualen Berufsausbildung im Handwerk den zuständigen bayerischen Minister darum gebeten, die Regelung zu überdenken und zumindest bei Übernachtungen für oben genannte Auszubildende eine 3G-Regelung (täglicher Schnelltest) zu ermöglichen.