Mittel für die überbetriebliche Lehrunterweisung im Entwurf des sächsischen Doppelhaushaltes für die Jahre 2025 und 2026
Laut dem Einzelplan 7 des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz sind unter anderem erhebliche Mittelkürzungen bei jener Haushaltsstelle vorgesehen, in der auch die Mittel für die Überbetriebliche Lehrunterweisung (ÜLU) im Handwerk enthalten sind. Laut ersten Äußerungen werden diese Mittelkürzungen aber nicht die ÜLU betreffen. Vielmehr soll diese mit Priorität 1 in dieser Haushaltsstelle behandelt werden, was durch die Handwerkskammern ausdrücklich begrüßt wird.
Angesichts der angespannten Haushaltslage unterstreichen die drei Handwerkskammern, dass diese Priorisierung der ÜLU auch über den gesamten Zeitraum gilt. Mittelverschiebungen innerhalb der genannten Haushaltsstelle zu anderen von dieser mit abgedeckten Aufgaben wären in diesem Zusammenhang das falsche Signal. Man bittet daher, die betreffende Haushaltsstelle aufzuschlüsseln und mitzuteilen, wie genau die Mittel jeweils in den Jahren 2025 und 2026 für ÜLU, Verbundausbildung und berufliche Weiterbildung aufgeteilt sind.
Die überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk (ÜLU) ist ein elementarer Bestandteil und bewährtes Instrument der dualen Berufsausbildung – nicht nur in Sachsen, sondern Deutschlandweit. Sie sichert die gleichmäßig hohe Qualität der Ausbildung, hat die Gesamtheit der Betriebe und deren mögliche Ausbildungsdefizite bei einer Querschnittsbetrachtung im Blick.
Mit der klar geäußerten Priorisierung der ÜLU bekennt sich der Freistaat auch zu seinem Kofinanzierungsanteil, was letztlich die Betriebe entlastet und ein klares Signal an den Bund mit seiner bisher unklaren Haushaltslage sendet, selbst keine Mittelreduzierung bei der ÜLU vorzunehmen.