Novellierung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Die Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern hat sich daher an Ministerpräsident Kretschmer gewandt und um Korrekturen gebeten, die Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens - u.a. durch die Zustimmungspflicht des Bundesrates - vorgenommen werde können.
Laut bisheriger GefStoffV war der Veranlasser von Bautätigkeiten, in der Regel der Bauherr, dazu verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten Informationen über vorhandene Gefahrstoffe einzuholen und die Auftragnehmer – also die bauausführenden Handwerksbetriebe – über vorhandene Gefahrstoffe, zum Beispiel Asbest, zu informieren. So konnten die Betriebe bereits vor Beginn der Arbeiten einschätzen, ob eine Auftragsannahme unter den gegebenen Bedingungen überhaupt in Frage kommt und dann eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung für ihre Mitarbeiter erstellen, um diese vor den Gefahrstoffen zu schützen.
In der neuen Fassung ist die bisherige Erkundungspflicht des Auftraggebers laut § 5a Abs. 1 auf den Auftragnehmer übertragen worden. Die Konsequenzen für die Handwerksbetriebe sind enorm.
Neben der bereits beschriebenen vorher zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung müssten die Betriebe nunmehr einen Auftrag annehmen, obwohl sie wiederum erst danach prüfen können, ob Gefahrstoffe vorhanden sind und die eigene Qualifikation sowie die personellen Ressourcen überhaupt das Arbeiten unter den Bedingungen möglich machen. Und selbst für den Fall, dass der Betrieb die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, kann er erst nach Beauftragung eine verlässliche Kalkulation der Kosten vornehmen, da vorher noch keine exakten Angaben über vorhandene Gefahrstoffe vorliegen. Die Gefahr sowohl für Bauherren als auch ausführende Betriebe ist groß, dass es zu Bauverzögerungen, Neukalkulationen oder gar Finanzierungsproblemen kommt.
Das Handwerk wäre in vielen Bereichen von dieser Neuerung betroffen. Beispielsweise der Hochbau, Dachdecker, Maler und Lackierer oder auch Elektriker: Sie alle müssten bei Sanierungen zukünftig einen enormen Aufwand betreiben, ohne zu wissen, ob sie überhaupt den Auftrag in gewünschter Weise ausführen können und welchen Gefahren die Mitarbeiter ausgesetzt sind.