Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
Schmidtfoto-Chemnitz

Pläne zur Einführung einer Verpackungssteuer in Chemnitz und Zwickau

Derzeit gibt es sowohl in Chemnitz als auch in Zwickau Pläne zur Einführung einer Steuer auf Einwegverpackungen – angelehnt an das Vorbild der Stadt Tübingen. Dies lehnt die Handwerkskammer Chemnitz ab, da sie erhebliche wirtschaftliche und bürokratische Belastungen nach sich zieht, ohne den gewünschten Umwelteffekt sicherzustellen.

Folgende Gründe führt die Kammer dabei auf:

1. Hohe wirtschaftliche Belastung der Unternehmen:

Die von einer möglichen kommunalen Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen betroffenen Unternehmen aus verschiedenen Branchen, wie der Gastronomie, des Bäcker- und Fleischerhandwerks, der Lieferdienste sowie der Event- und Freizeitbranche, stehen bereits jetzt unter immensem Kostendruck durch hohe Energiekosten, Mieten, steigende Personalkosten, verteuerten Wareneinsatz (Lebensmittelkosten), Inflation und verstärkte regulatorische Anforderungen (z.B. TSI-Pflicht bei Kassen, erhöhte Sicherheitsanforderungen und Dokumentationspflichten).

Zusätzliche Steuern auf kommunaler Ebene würden diese Unternehmen weiter belasten. Es ist zu erwarten, dass die höheren Kosten durch die Verpackungssteuer an die Konsumenten weitergegeben werden, was zu geringeren Kundenzahlen und Umsätzen führen könnte. In der Konsequenz wäre die Rentabilität einiger Betriebe möglicherweise nicht mehr gewährleistet, was wiederum Schließungen und Leerstände zur Folge hätte. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) wären erheblich betroffen.

2. Doppelbesteuerung und bereits bestehende Alternativen:

Ab 2025 werden viele Einwegverpackungen durch das Einwegkunststofffondsgesetz bundesweit stärker besteuert. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Nutzung von To-Go-Lebensmittelbehältern, Tüten, Folienverpackungen und Getränkebehältern zu reduzieren. Das Bundesgesetz setzt unserer Auffassung nach an der richtigen Stelle an, nämlich bei der Herstellung der Verpackungen, und nicht erst bei deren Nutzung. Die Steuereinnahmen fließen in einen Fonds, der den Kommunen Mittel zur Müllbeseitigung bereitstellt. Eine weitere kommunale Verpackungssteuer würde für die Unternehmen eine Doppelbelastung bedeuten, was nach Auffassung der Kammer nicht akzeptabel ist. Dagegen bieten bereits bestehende Bundesgesetze, wie die Mehrwegangebotspflicht gemäß § 33 und § 34 VerpackG sowie die Einwegkunststoffverbotsverordnung, oder auch Initiativen innerhalb von beispielsweise Chemnitz (bspw. „Chemnitz-Cup“) geeignete Ansätze zur Reduktion von Einwegverpackungen. Die Mehrwegangebotspflicht schafft verbindliche Vorgaben für Unternehmen, Mehrweglösungen anzubieten, während die Einwegkunststoffverbotsverordnung den Verkauf bestimmter Einwegprodukte untersagt. Man ist zuversichtlich, dass die aktuellen Maßnahmen mittelfristig zu einer deutlichen Reduzierung der Verpackungsabfälle führen werden. Um jedoch einen noch größeren Erfolg zu erzielen, schlägt die Handwerkskammer vor, dass die jeweiligen Städte betroffene Unternehmen gezielt bei der Umsetzung bestehender Vorschriften unterstützt. Diese Unterstützung könnte sowohl finanzieller als auch organisatorischer Natur sein und würde den Unternehmen helfen, die notwendigen Anpassungen effizienter vorzunehmen. Bei der Maßnahme können die Stellungnehmenden begleitend unterstützen.

3. Zusätzliche bürokratische Belastung für Unternehmen und Verwaltungen:

Die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer würde für die betroffenen Unternehmen eine nicht notwendige und erhebliche bürokratische Belastung darstellen. Unternehmen wären gezwungen, zusätzliche Steuererklärungen zu erstellen und zu übermitteln, was einen erheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand bedeutet. Ebenso müssten die Unternehmen detailliert Buch führen über jede einzelne Verpackung und jedes Einwegbesteck, das an Kunden ausgegeben wird. Dies erfordert ein komplexes und zeitaufwendiges System. Die Stadtverwaltungen müssten diese Erklärungen kontrollieren und regelmäßige Prüfungen durchführen, was zu zusätzlichen Kontrollmaßnahmen in den Unternehmen führen würde. Gleichzeitig entstünde innerhalb der Verwaltung ein erheblicher Mehraufwand für die Erfassung steuerpflichtiger Unternehmen, die Überprüfung von Steuerbescheiden und die Durchführung von Kontrollen. Zur Bewältigung dieses Mehraufwands wären zusätzliche Stellen in der Verwaltung erforderlich.

Unter anderem aus diesen Gründen lehnt die Handwerkskammer Chemnitz die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer ab. Man ist der Überzeugung, dass bereits bestehende regulatorische Maßnahmen wie die Mehrwegangebotspflicht und die Einwegkunststoffverbotsverordnung ausreichend Potenzial zur Reduzierung von Verpackungsmüll bieten. Diese Maßnahmen ermöglichen es, ökologische Ziele zu erreichen, ohne Unternehmen und Verwaltung unverhältnismäßig zu belasten.

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