Richtlinienentwurf über neue Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen
Am Freitag, den 12. Mai 2023, wird der Bundesrat eine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Grenzwerte für Blei und seine anorganischen Verbindungen und Diisocyanate verabschieden.
Mit der Richtlinie sollen unter anderem in Bezug auf Blei bestehende Grenzwerte am Arbeitsplatz deutlich verschärft werden. Die derzeitigen, bereits sehr niedrigen Grenzwerte für Blei und seine Verbindungen am Arbeitsplatz sowie im Blut der Arbeitnehmer werden von den Berufsgenossenschaften überwacht. Sie wurden stets eingehalten bzw. weit unterschritten.
Von der Festlegung neuer, noch niedrigerer Grenzwerte besonders betroffen wäre der Musikinstrumentenbau mit seiner jahrhundertealten Tradition. Gerade der Musikwinkel in Sachsen ist international berühmt und anerkannt für den Bau hochwertiger Instrumente. Die Handwerker sehen aber die große Gefahr, dass mit den neuen Grenzwerten ihre Arbeit nicht mehr möglich ist. Betroffen wären dabei insbesondere drei große Bereiche im Musikinstrumentenbau: Die Herstellung von Pfeifenorgeln, sämtliche Blechblasinstrumente sowie Klavier und Flügel.
Darüber hinaus wäre nicht nur der Neubau, sondern auch die Restaurierung von zum Teil historischen Instrumenten unmöglich. Vor allem Profimusiker und -orchester sind auf erfahrene Werkstätten vor Ort zur Reparatur ihrer Instrumente angewiesen. Ein Bleiverbot gefährdet traditionelles Handwerk und in Teilen sogar denkmalgeschütztes Kulturerbe in unserem Land. Denn Orgelbau und Orgelmusik wurden 2017 von der UNESCO zum immateriellen Kulturerbe der Menschheit gekürt.
Erstaunt zeigen sich die drei Kammern, dass die Bundesrats-Ausschüsse für Fragen der Europäischen Union, für Arbeit, Integration und Sozialpolitik, für Kulturfragen sowie für Wirtschaft in ihrer Stellungnahme von den Auswirkungen der Richtlinie auf das kulturelle Erbe berichten, hierbei aber den Fokus einzig auf Museen und Denkmalpflege legen, wo „wichtige Bereiche der Konservierung/Restaurierung nur unter Verwendung von Blei ausgeführt werden. […] Zudem ist Blei im Bereich der Denkmalpflege für den Fortbestand des Wissens um historische Techniken und für deren Rekonstruktion unverzichtbar…“ Die Ausschüsse schlagen in ihrer Empfehlung daher auch zurecht vor, dass die Verwendung von Blei zur Erhaltung von Kulturgut in Museen, der Denkmalpflege und Restaurierung von der geplanten Änderung der Richtlinien 98/24/EG und 2004/37/EG ausgenommen und insoweit eine Ausnahmeregelung für die professionelle Verwendung von Blei vorgesehen wird. Die Arbeitsgemeinschaft begrüßt diese Festlegung ausdrücklich, da damit auch in der Restauration tätige Gewerke des Handwerks, wie beispielsweise Glaser, weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen können.
Eine solche Ausnahme muss es aber gerade auch mit Blick auf die Tradition und das kulturelle Erbe – womit letztlich auch die Ausnahme für Denkmalpflege begründet wird – für das Musikinstrumentenhandwerk geben. Die Kammern bitten daher darum, bei der Abstimmung im Bundesrat die Ausschussempfehlung entsprechend zu ergänzen. Sollte es keine Mehrheit für diese Ergänzung in der Plenarsitzung am 12. Mai 2023 geben, so sollte die Thematik nochmals an die Ausschüsse zurücküberwiesen und neu analysiert werden.
Aktualisierung:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Mai 2023 einem Antrag des Freistaats Sachsen zugestimmt, die in der Stellungnahme genannten Ausnahmen auch auf das Musikinstrumentenhandwerk auszudehnen.