Sächsische Handwerkskammern machen Vorschläge zum Förderprogramm "Regionales Wachstum"
Mit Beschluss des Doppelhaushaltes für die Jahre 2021 und 2022 durch den Sächsischen Landtag erfährt auch das Förderprogramm "Regionales Wachstum" eine Neuauflage. Das Programm ist ein wichtiges Unterstützungsinstrument für die Betriebe des Handwerks.
Die Erfahrungen der Vorjahre haben aber auch gezeigt, dass in bestimmten Bereichen des Förderprogramms Anpassungen und Ergänzungen sinnvoll sind, insbesondere was den Kreis der Antragsberechtigten und die Förderrichtlinien betrifft, die an einigen Stellen praktikabler und bürokratieärmer ausgestaltet werden können.
Inhalte des Schreibens sind allgemeine Hinweise, u.a. zum Antragsprocedere, sowie Vorschläge zu den Förderbedingungen/Zuwendungsvoraussetzungen, dem Kreis der Zuwendungsempfänger, den sonstigen förderhähigen Investitionskosten und dem Thema Betriebsnachfolge und Existenzgründungen.
Die Kammern hoffen, dass die aufgeführten Hinweise Eingang in die Neuauflage des Förderprogramms "Regionales Wachstum" finden werden.