Schreiben an den sächsischen Finanzminister zu Entlastungen bei der Steuerbearbeitung
Über den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) wurden die Kammern informiert, dass das Bundesministerium für Finanzen zum 5. Oktober 2022 ein Anwendungsschreiben zur Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten als Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine veröffentlicht hat.
Insbesondere wird darüber informiert,
- dass Anträge auf Herabsetzungen der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer,
- Anträge auf Stundung oder Erlass fälliger Steuern sowie
- Anträge auf Verzicht von Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschlägen
durch die Finanzämter mit Augenmaß beschieden werden sollen und dabei der bestehende Ermessensspielraum verantwortungsvoll ausgeschöpft wird. Ferner soll über die eingehenden Anträge zügig entschieden werden.
Dieses Vorgehen begrüßen die drei sächsischen Handwerkskammern. Laut deren Kenntnisstand haben aber bisher nur die Bundesländer Niedersachsen und Hessen entsprechende Erleichterungen in Aussicht gestellt.
Angesichts der großen Belastungen für die Betriebe des Handwerks durch die hohen Energiepreise wäre daher angebracht, dass auch der Freistaat Sachsen zeitnah die im Schreiben des Bundesfinanzministeriums genannten Erleichterungen umsetzt, worum die Kammern mit dem Schreiben bitten.