Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
Schmidtfoto-Chemnitz

Schreiben an Staatsminister Dulig zur dualen Berufsausbildung

Die drei sächsischen Handwerkskammern haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an den sächsischen Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Martin Dulig, gewandt und darum gebeten, für die berufliche Bildung im Handwerk weiterhin auch die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

So verweisen die drei Kammern darauf, dass die neugefasste Richtline "Berufliche Bildung" vorerst nur bis zum 31. Januar 2023 befristet ist und es danach bisher völlig offen bleibt, in welcher Form und mit welcher finanziellen Unterstützung seitens des Freistaates die berufliche Bildung nach dem 31. Januar 2023 weitergeführt werden kann. Die Handwerkskammern haben daher an den Staatsminister die dringende Bitte geäußert, im Zuge der Aufstellung des sächsischen Doppelhaushaltes für die Jahre 2023 und 2024 sich dafür einzusetzen, die entsprechend für die überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk (ÜLU) notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen.

Weiterhin haben die Kammern darauf hingewiesen, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Ende April die Mittel für den Haushaltstitel "Berufliche Bildung für den Mittelstand - Lehrlingsunterweisung" für das Jahr 2022 um 10,805 Millionen Euro auf rund 70 Millionen Euro aufgestockt hat. Geknüpft wird diese Mittelaufstockung allerdings an die Bedingung, dass alle Bundesländer einen Kofinanzierungsanteil von einem Drittel garantieren. Daher wurde Staatsminister Martin Dulig darum gebeten, die entsprechenden Mittel im sächsischen Haushalt zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls dafür einen Beschluss durch die Gremien des sächsischen Landtages vorzubereiten.

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