Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
Schmidtfoto-Chemnitz

Stellungnahme zum Entwurf der EFRE-Richtlinie "Mitfinanzierung von Zuwendungen für innovative Ansätze im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft"

Die Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern hat eine Stellungnahme zum Entwurf der EFRE-Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Mitfinanzierung von Zuwendungen für innovative Ansätze im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft abgegeben:

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels begrüßt man die Förderrichtlinie mit der Zielstellung, vernetzte innovative Angebote zu erstellen und geeignete neue Technologien weiterzuentwickeln, um auf den deutlich steigenden Bevölkerungsanteil älterer Menschen, dem ein zunehmender Fachkräftemangel im Bereich der medizinischen, pflegerischen und sozialen Pflege in Verbindung mit einer zu erwartenden starken Kostensteigerung entgegensteht, zu reagieren.

Allerdings vermissen die Kammern in diesen überwiegend auf individuelle bzw. persönliche Notwendigkeiten zugeschnittenen Maßnahmen die Berücksichtigung der Gesundheitshandwerke. Die Bürger, insbesondere die älteren Menschen als Hauptzielgruppe von Augenoptikern, Hörgeräteakustikern, Orthopädieschuhtechnikern, Orthopädiemechanikern, Bandagisten und Zahntechnikern, schätzen deren handwerkliche Leistung bei der passgenauen Herstellung notwendiger Hilfsmittel. Deshalb bedarf es unbedingt einer Erweiterung beziehungsweise Präzisierung der unter II. genannten Fördergegenstände unter Einbeziehung des Gesundheitshandwerks. Aus den Kontakten mit den Betrieben kennt man in diesem Kontext viele erfolgreiche Beispiele aus Kooperationsprojekten von Handwerk und Forschung – unter Einbeziehung der Digitalisierung. Die Berater für Technologie und Innovation in den Handwerkskammern prognostizieren hier für die Zukunft große Potenziale und befürworten die Notwendigkeit einer Einbeziehung in eine entsprechende Förderung.

Zielführend wäre es, wenn die maximale Fördersumme konkretisiert wird. Die Höhe der prozentualen Förderung der förderfähigen Kosten erscheint hierbei als sehr hoch, womit ein Missverhältnis zwischen dieser Fördervariante und einer eher ergebnisorientierten Fördervariante entsteht.

Hinsichtlich der Förderfähigkeit der angestrebten innovativen Projekte und Modellvorhaben sieht man außerdem Bedarf an einer genaueren Definition. So sollte eine Klarstellung in der Reihenfolge der Vorbereitung, den Nachweisprüfungsaktivitäten vorhandener Produkte und Leistungen und der Antragstellung vorgenommen werden. Des Weiteren ist zu klären, welche Datenbanken oder Quellen dafür vorhanden beziehungsweise zu nutzen und anerkennungsfähig sind.

Alle Politischen Standpunkte