Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
Schmidtfoto-Chemnitz

Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen

Die Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern hat Stellung genommen zum Entwurf zum Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen:

Aus Sicht des Handwerks bietet die Weiterentwicklung der Berufsakademie zur Dualen Hochschule Sachsen eine Chance, die Wertschätzung für die berufliche Bildung zu erhöhen und wird einen wichtigen Beitrag zur Herstellung der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung leisten. Diese Entwicklung wird daher ausdrücklich begrüsst.

Die drei Kammer weisen auf folgende Schwerpunkte bei der Ausgestaltung der anstehenden Umwandlung hin:

  1. Die Fortsetzung des beruflichen Bildungsweges muss mit den Durchlässigkeits- und Anrechnungsmöglichkeiten für Facharbeiter hin zu Bachelor und Master weiterhin gegeben sein und festgeschrieben werden. Die Möglichkeit des Zugangs zum Studium an der Dualen Hochschule für Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung ist wie folgt zu eröffnen: Abweichend von § 18 Abs. 5 Sächsisches Hochschulgesetz (SächsHSG) muss bereits mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung auf DQR-Niveau 4 ein Zugang an die Duale Hochschule Sachsen auch ohne Berufserfahrung möglich sein. Dies wird als Beitrag zur Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung gesehen. In diesem Zusammenhang verweist man auf die Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses an die Länder, beruflich Qualifizierten mit einer regelhaft mindestens dreijährigen Ausbildung einen fachungebundenen Zugang zum grundständigen Studium zu eröffnen. Dies sollte insbesondere an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, sukzessive dann genauso an Universitäten umgesetzt werden.
  2. Die bereits existierenden Angebote eines praxisintegrierenden dualen Studiums müssen durch ausbildungsintegrierende Angebote ergänzt werden können. Das erhöht die Attraktivität und ermöglicht einen Berufsabschluss und einen akademischen Abschluss für die Absolventen gleichermaßen, die auch getrennt voneinander zu einem Bildungserfolg führen können. Das Handwerk hat hier sehr gute Erfahrungen mit den kooperativen Studiengängen der Hochschule Zittau-Görlitz und der Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Dresden gemacht. Ausbildungsintegrierende Angebote verzahnen den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit mit der Vermittlung wissenschaftlich theoretischen Wissens. Den jungen Menschen wird damit frühzeitig eine sinngebende berufliche Tätigkeit ermöglicht, welche die Abbruchquote minimiert. Den Praxispartnern stehen nach kürzerer Ausbildungs-/Studiendauer gut ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung. Ausbildungsintegrierende Angebote eröffnen den gewünschten Effekt eines durchgängigen berufsqualifizierten Bildungsweges. Das Handwerk hat erheblichen Bedarf nach so ausgebildeten Fachkräften und fordert deswegen insbesondere bei der künftigen Dualen Hochschule ausbildungsintegrierende Studiengänge.
  3. Insbesondere vor dem Hintergrund der Weiterführung transparenter qualitätssichernder Verfahren für den Praxisteil an der Dualen Hochschule Sachsen und um ausbildungsintegrierende Angebote schaffen zu können, sollte die Mitwirkung der Handwerkskammern im Hochschulrat gemäß § 91 SächsHSG festgeschrieben werden.
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