Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG)
Der Referentenentwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes verfolgt im Wesentlichen die Ziele, die Leistungsfähigkeit des deutschen Kapitalmarkts zu stärken und die Attraktivität des deutschen Finanzstandorts zu erhöhen. Diese Ziele sind aus Sicht der Handwerkskammern zu begrüßen.
Zur Erhöhung der Rechtssicherheit im Finanzdienstleistungsbereich sieht der Referentenentwurf allerdings eine Bereichsausnahme für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von der AGB-Kontrolle nach den §§ 307, 308 Nummer 1a und 1b BGB vor. Von der Bereichsausnahme sollen AGB in allen Verträgen über Finanzdienstleistungen erfasst werden, die mit großen Finanzunternehmen oder mit kleinen und mittleren Finanzunternehmern geschlossen werden, sofern diese für das Geschäft, welches Vertragsgegenstand ist, eine aufsichtsrechtliche Genehmigung haben.
Diese vorgesehenen Änderungen haben zwar keine Auswirkungen auf die Mitgliedsbetriebe. Die Kammern sehen aber das Risiko, dass das AGB-Recht weiter ausgehebelt wird. Zum einen besteht die die Gefahr, dass die AGB-rechtliche Bereichsausnahme auch auf Verträge zwischen Finanzdienstleistern und Wirtschaftsunternehmen erweitert wird und zum anderen befürchtet man, dass eine solche Spezialregelung ein erster Schritt ist, das AGB-Recht weiter aufzuweichen. Das AGB-Recht hat sich über Jahrzehnte bewährt und gerade den kleinen und mittelständischen Unternehmen Rechtssicherheit gegeben.
Die drei Handwerkskammern sprechen sch daher gegen eine Flexibilisierung des AGB-Schutzes zu Lasten der Handwerksbetriebe aus und unterstützen die Forderungen der Initiative Pro AGB-Recht.