Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
Schmidtfoto-Chemnitz

Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und der Justizkostengesetze

Die Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Handwerkskammern hat Stellung genommen zum Referentenentwurf über die Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und der Justizkostengesetze:

Die Stellungnahme beschränkt sich auf die geplanten Änderungen zur Entschädigung von Sachverständigen nach JVEG, da diese von den Änderungen im JVEG betroffen sind. Die Sächsischen Handwerkskammern haben derzeit 230 Sachverständige des Handwerks öffentlich bestellt und vereidigt. Die Anzahl der Neubestellungen und Wiederbestellungen bei den Handwerkskammern nimmt seit Jahren stetig ab.

Dabei spielen bei Interessenten an einer Sachverständigentätigkeit, aber auch bei den bereits bestellten Sachverständigen, zunehmend die Aspekte Wirtschaftlichkeit im Verhältnis zu den Pflichten, der Haftung und der hohen Verantwortung als öffentlich bestellter Sachverständiger eine maßgebliche Rolle für ihre Entscheidung, ob sie sich zusätzlich noch als Sachverständiger engagieren wollen. Eine Sachverständigentätigkeit im Handwerk wird überwiegend noch nebenberuflich ausgeübt.

Die Sächsischen Handwerkskammern begrüßen die im Gesetzentwurf vorgesehene Änderung des JVEG mit einer linearen Anpassung der Honorarsätze (Stundenvergütung) für die Gerichtssachverständigen in Höhe von 9 Prozent, die die Preissteigerungen in den letzten beiden Jahren angemessen berücksichtigt. Es wird die Auffassung geteilt, dass eine zeitnahe marktgerechte Anpassung der Vergütungssätze außerdem dazu beitragen kann, dass den Gerichten und Staatsanwaltschaften weiterhin qualifizierte Sachverständige in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Positiv ist weiterhin anzumerken, dass auf die sonst übliche zeitaufwändige Umfrage bei Sachverständigen verzichtet wird und damit Kosten und Bürokratieaufwand eingespart werden kann.

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