Stellungnahme zum Richtlinienentwurf „Regionales Wachstum“ 2023
Die drei Handwerkskammern begrüßen den Entwurf der Förderichlinie. Die Mischung aus EU-Fördermitteln und Landesmitteln ermöglicht eine zielgenaue und flächendeckende einzelbetriebliche Förderung von KMU in strukturschwachen Gebieten und den Gebieten, die von der Umstrukturierung zur Bewältigung des Braunkohleausstiegs betroffen sind.
Ebenso begrüßt wird die Anpassung der Richtlinie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ GRW ab 2024. Der Wegfall des Absatzkriteriums und die ausschließliche Geltung von Positivlisten geben hier mehr Planungssicherheit und Transparenz.
Die Beibehaltung der Fördergegenstände, Zuwendungsvoraussetzungen und -empfänger hat sich bewährt, ebenso auch die Förderausschlüsse. Die Einhaltung je eines ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitselements ist aus Sicht der Kammern für die Unternehmen gut realisierbar. Angemerkt wird allerdings, dass der unter IV. Zuwendungsvoraussetzungen Nr. 5b) aa) angeführte Beitrag konkretisiert werden sollte. Neben einem auf betriebsinternen Entscheidungen erfolgten Abbau von Dauerarbeitsplätzen begründet sich eine Reduzierung auch aufgrund des Ausscheidens von Arbeitnehmern in den Altersruhestand und einhergehendem Mangel an neuen Bewerbern. Diese Dissonanz sollte nicht zum Nachteil potentieller Antragsteller ausgelegt werden, da gerade auch die angedachten Investitionen zu einer Linderung des Dilemmas für die Betriebe beitragen und somit die Wertschöpfungskraft nachhaltig sichern können.
Die jeweilige Anhebung der Förderquoten ist begrüßenswert, ebenso der Vorhabensbeginn ab der Antragstellung bei der SAB. Die Förderung auf Basis der umfangreichen Positivliste, die unter anderem auch das Bau- und Ausbauhandwerk, Kfz-Handwerk und persönliche Dienstleistungen beinhaltet, ermöglicht eine nachhaltige Investitionsförderung von KMU in allen Landkreisen und damit auch strukturschwachen Regionen des Freistaates. Die Verwendungsnachweisführung ist mit dem Erstattungsprinzip in bewährter Weise ebenso gut möglich.
Die Kammern weisen darauf hin, dass nach ihrer Einschätzung die Verfügbarkeit der Landesmittel mit jeweils fast 24 Millionen Euro in den Jahren 2023 und 2024 sehr begrenzt ist. Nach den Erfahrungen aus den vergangenen Förderperioden wird auch hier nur eine begrenzte Zahl an Unternehmen von einer Förderung profitieren – gerade auch mit Blick auf die höheren Förderquoten.
Dass ein höherer Zuschuss bei Investitionen im Zusammenhang mit einer Unternehmensnachfolge gewährt wird, wird wiederum begrüßt. Allerdings sollte auch der Kauf von Unternehmen im Rahmen einer geplanten Unternehmensnachfolge eine besondere Würdigung erfahren. Nur so lassen sich höhere Anreize bei Existenzgründern schaffen, ein gewachsenes Unternehmen fortzuführen, was letztlich zum Erhalt der vielfältigen Unternehmenslandschaft im ländlichen Raum beiträgt.