Stellungnahmen zum Entwurf der Förderrichtlinie Energie und Klima/2023 (EFRE/JTF 2021-2027)
Die Kammern begrüßen, dass im Rahmen der Module „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ und „Zukunftsfähige Energieversorgung“ die sächsischen KMU grundsätzlich förderfähig sind. Inwieweit die Mitgliedsunternehmen jedoch an der Förderung im Rahmen dieser Module partizipieren können, bleibt abzuwarten. Zum einen sind die Programmteile hinsichtlich der Fördertatbestände relativ offen gehalten, weshalb sich die konkrete Relevanz für die Mitgliedsbetriebe noch nicht genau beurteilen lässt. Zum anderen sind die Förderrichtlinien sehr komplex und formulieren hohe Anforderungen an die Fördervorhaben.
Zum Modul „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (Klimawandelanpassung)“:
Es sollen investive Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels gefördert werden. Neben den investiven Maßnahmen erfolgt auch eine Förderung von Beratungsleistungen. Dies ist zu begrüßen. Vorhaben, die den Neubau oder die Modernisierung von Gebäuden beinhalten, müssen die gesetzlichen Standards überschreiten oder andere positive Umweltauswirkungen haben. Einzelheiten sollen gemäß Pkt. 3.2 der Richtlinie zukünftig bei der SAB abrufbar sein. Diese Einzelheiten liegen nicht vor und können somit aktuell nicht beurteilt werden.
Investive Vorhaben müssen auf einer konzeptionellen Grundlage beruhen. Auch hier sollen die Einzelheiten gemäß Pkt. 3.3 der Richtlinie zukünftig bei der SAB abrufbar sein und können somit aktuell nicht beurteilt werden.
Auch wenn nicht alle Einzelheiten vorliegen, ist bereits erkennbar, dass die Zuwendungsvoraussetzungen eine hohe Barriere darstellen. Grundsätzlich sind die Förderrichtlinien so auszugestalten, dass KMU in der Lage sind, die Förderung sachgerecht zu beantragen.
Zum Modul Zukunftsfähige Energieversorgung (JTF):
Der Kreis der Begünstigten ist sehr groß, Unternehmen sind nur eine der Zielgruppen dieses Fördermoduls.
Die Anforderungen an die Förderprojekte und die einzureichenden Unterlagen sind auch in diesem Modul sehr hoch. Die Förderung soll über Förderaufrufe erfolgen. Schwellenwerte werden erst mit dem Aufruf bekanntgegeben. Das bedeutet, der Antragsteller ist angehalten, sich permanent zu informieren, ob seine Maßnahme in das jeweilige Schwellenkriterium passt.
Inwiefern Handwerksunternehmen überhaupt zu den Antragstellern zählen werden, ist nicht abzuschätzen. Das wird sich erst über die inhaltliche Ausgestaltung der Förderaufrufe ergeben.
Das gewählte Aufrufverfahren ist prinzipiell für Antragsteller aus dem Handwerk und kleine Fördersummen ungünstig. Hier wäre es wichtig, ein ausreichend langes Zeitfenster für die Bewerbungsphase einzuplanen.