Unterstützung einer Bundesratsinitiative des Landes Berlin zum Thema Honorardozenten
Das Land Berlin hat unter der Drucksache 577/24 einen Antrag auf Entschließung des Bundesrates zur Handlungs- und Rechtssicherheit für den Einsatz von selbstständigen Lehrkräften, Lehrbeauftragten und Dozierenden in den Einrichtungen der Weiterbildung und des Kulturbetriebs sowie an Hochschulen eingebracht.
Hintergrund ist, dass mit dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts (BSG) von Juni 2022 und den daraus abgeleiteten Kriterien der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die Beauftragung von selbstständigen Lehrkräften, Lehrbeauftragten und Dozierenden erheblich erschwert wird. Davon betroffen sind die verschiedensten Bildungseinrichtungen, darunter auch jene des Handwerks. In den Bildungs- und Technologiezentren der Handwerkskammern übernehmen Selbstständige vielfältige Aufgaben im Lehrbereich und sichern so die hohe Qualität der handwerklichen Aus- und Weiterbildung ab. Dies umfasst neben der überbetrieblichen Lehrunterweisung (ÜLU) auch Meisterkurse und Weiterbildungen.
Die drei Kammern befürworten daher ausdrücklich die Initiative des Landes Berlin und die damit verbundene Bitte an die Bundesregierung, im Wege von gesetzlichen Anpassungen und/oder untergesetzlichen Regelungen schnellstmöglich Lösungen zu erarbeiten, die einen rechtssicheren Einsatz von Selbstständigen Lehrkräften ermöglichen und gleichzeitig drohende Nachzahlungen oder Verpflichtungen aus der Zeit vor dem BSG-Urteil vermeiden.