Unterstützung eines Entschließungsantrags im Bundesrat zur EU-Haushaltspolitik
Wie in Punkt 1 der Initiative der drei Bundesländer aufgeführt, bezieht sich der Antrag auf den geplanten Umbau des neuen EU-Haushaltes ab 2028. So sollen unter anderem die bisherigen Strukturfonds und die Programme der Gemeinsamen Agrarpolitik ab der nächsten Finanzperiode ab 2028 in einem Fonds zusammengefasst werden. Europäische Mittel sollen danach als Strukturhilfen in einem einheitlichen nationalen Plan pro Mitgliedstaat aufgehen und nach dem Vorbild des europäischen Corona-Wiederaufbaufonds „NextGenerationEU“ ausgezahlt werden. Eine der Folgen wäre, dass die Mittel nicht mehr wie bisher auch durch die Regionen bewirtschaftet würden. Nach den Plänen soll es auch eine stärkere Konditionierung nach dem Prinzip „Geld gegen Reformen“ geben.
Neben der möglichen Zusammenfassung der Strukturfonds wird insbesondere der Wegfall der Einflussmöglichkeiten der Regionen kritisch gesehen. Auf Deutschland bezogen würde dies bedeuten, dass auch strukturell besser aufgestellte Bundesländer stärker von den EU-Mitteln profitieren können, obwohl diese nicht zwingend benötigt werden. Dies hätte wiederum zur Folge, dass weniger Mittel an jene Bundesländer fließen, die diese tatsächlich benötigen – so auch beispielsweise der Freistaat Sachsen. Punkt 3 des Antrags fasst diese Problematik gut zusammen: „Eine Zentralisierung der Regional- und Strukturpolitik wäre nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar. Regionale Förderprogramme sind originär mit den Regionen zu verhandeln, da sie dort programmiert und in geteilter Mittelverwaltung partnerschaftlich umgesetzt werden und nur so dem Ziel einer Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Konvergenz, regionaler Vielfalt und territorialer Teilhabe gerecht werden können.“
Die sächsischen Handwerkskammern befürworten daher ausdrücklich die Initiative der Bundesländer Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein und die damit verbundene Bitte an die Bundesregierung, auf die Sorgen der Bundesländer einzugehen und die Überlegungen der EU-Kommission nicht weiter zu unterstützen.