Bild vom Verwaltungsgebäude der Handwerkskammer Chemnitz
Schmidtfoto-Chemnitz

Verpackungsgesetz: Bürokratische Belastung der Betriebe zu hoch – Korrektur zwingend erforderlich

Die drei sächsischen Handwerkskammern haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an den Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) gewandt und darum gebeten, sich bei der im Herbst geplanten Novellierung des Verpackungsgesetzes mit einer deutschlandweit in der Handwerksorganisation abgestimmten Initiative für eine grundlegende Überarbeitung der Regelungen einzusetzen.

Bereits seit dem 1. Januar 2019  gelten laut Verpackungsgesetz für viele Handwerksbetriebe Pflichten zur Systembeteiligung. Neu hinzugekommen sind seit dem 1. Juli 2022 Registrierpflichten für alle Unternehmen, die Verpackungen erstmals in Verkehr bringen – und das ohne Berücksichtigung der Menge. Diese Pflichten stellen eine erhebliche bürokratische Belastung für kleine und kleinste sowie mittlere Handwerksbetriebe dar. Das Verpackungsgesetz muss deshalb dringend überabeitet und von nicht zweckdienlichen, bürokratischen Pflichten befreit werden.

Mit der zentralen Stiftung Verpackungsregister wurde vom Staat ein bürokratisches Konstrukt mit hohem Verwaltungs- und damit Personalaufwand beliehen, welches mittlerweile durch immer mehr selbst geschaffene Regelungen und Verwaltungsabläufe einen nahezu undurchschaubaren, komplizierten und ineffizienten Wust an Bürokratie hervorbringt, der in keiner Weise den in Handwerksbetrieben erreichbaren Effekt im Sinne des Verpackungsgesetzes erfüllt. Aufwand und Nutzen stehen in keinem Verhältnis.

Das Verpackungsgesetz soll die abfallrechtliche Produktverantwortung der Hersteller von Verpackungen umsetzen. Es dient den Zielen

  • die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern,
  • das Verhalten der Verpflichteten so zu regeln, dass Verpackungsabfälle vorrangig vermieden und darüber hinaus einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden und
  • die Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb zu schützen.

Die Mitgliedsbetriebe  unterstützen diese Ziele, möchten zu deren Umsetzung beitragen und ihrer Verantwortung gerecht werden. Die Beteiligung an den Entsorgungskosten für Verpackungen wird vollumfänglich akzeptiert. Gefordert wird allerdings eine einfache, aufwand- und nutzenoptimierte Lösung ohne überbordende Verwaltungslast.

Eine extreme Vereinfachung und Entbürokratisierung wäre möglich, wenn die „tatsächlichen“ Verpackungshersteller ihre leeren Produkte bereits am System beteiligen und nur noch vorlizenzierte Verpackungsmaterialien in Umlauf gebracht werden dürfen. Daher ist die Umkehr der Meldepflicht (Systembeteiligung und Registrierung) auf wenige Verpackungshersteller gesamtwirtschaftlich die sinnvollste Lösung. So werden wenige Unternehmen mit bürokratischen Lasten belegt und nicht nahezu alle Betriebe in Deutschland. Der Verwaltungsaufwand könnte bei allen am Prozess Beteiligten auf ein notwendiges Minimum reduziert werden.

Diese Herangehensweise wäre eine faire, einfache und nachvollziehbare Lösung des Problems und würde einen tatsächlichen Beitrag zum vielfach geforderten und versprochenen Bürokratieabbau, nicht nur für Handwerksbetriebe leisten.

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